KI-Inhalte kennzeichnen: Was Unternehmen, Blogger und Shops ab August 2026 beachten müssen

20 Minuten Lesezeit

Ab 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung für viele digitale Veröffentlichungen, Kundenkontakte und automatisierte Inhalte spürbar. Der Kern liegt in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, meist EU AI Act oder KI-Verordnung genannt. Die Regelung verlangt nicht, dass jeder mit KI vorbereitete Satz im Internet pauschal mit einem großen Warnhinweis versehen wird. Sie schafft aber klare Vorgaben für bestimmte Einsatzfälle: direkte Interaktion mit KI-Systemen, maschinenlesbare Markierungen bei synthetischen Inhalten, Hinweise bei Deepfakes sowie Offenlegung bei bestimmten KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 2. August 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten; einzelne Teile gelten bereits früher oder später.

Für Unternehmen, Blogger, Publisher, Online-Shops, Agenturen und Plattformbetreiber wird damit eine Frage wichtig, die bislang oft eher freiwillig beantwortet wurde: Wann muss offengelegt werden, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde? Die Antwort hängt nicht allein davon ab, ob ChatGPT, Midjourney, Gemini, Claude, Firefly oder ein anderes System verwendet wurde. Entscheidend ist vielmehr, welche Art von Inhalt entsteht, wie er veröffentlicht wird, ob Menschen mit einem KI-System interagieren und ob eine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Die offizielle Rechtsgrundlage findet sich im deutschen EUR-Lex-Text der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.

Gerade im redaktionellen Alltag und im E-Commerce verschwimmen die Grenzen schnell. Ein Blogartikel kann mit KI recherchiert, strukturiert, teilweise formuliert und anschließend gründlich redigiert werden. Ein Produktbild kann vollständig synthetisch sein, obwohl es wie ein reales Foto wirkt. Ein Chatbot kann Supportanfragen beantworten, ohne dass sofort klar wird, ob eine Person oder ein System reagiert. Aus rechtlicher Sicht entsteht dadurch ein neues Transparenzniveau: KI darf genutzt werden, aber der Einsatz darf nicht täuschen.

Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2026 Entwürfe für Leitlinien zu Artikel 50 veröffentlicht. Zusätzlich wurde am 10. Juni 2026 ein Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht, der aktuell von Kommission und AI Board bewertet wird. Dieser Kodex ist freiwillig, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben jedoch gesetzliche Pflichten.

Warum die Kennzeichnungspflicht ab August 2026 praktisch relevant wird

Die KI-Verordnung soll nicht nur Anbieter großer KI-Systeme erfassen. Artikel 50 richtet sich auch an Stellen, die KI-Systeme einsetzen und deren Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. In der deutschen Fassung spricht die Verordnung von Anbietern und Betreibern. Anbieter entwickeln oder stellen KI-Systeme bereit. Betreiber nutzen ein KI-System unter eigener Verantwortung, etwa für Kundenservice, Content-Produktion, Bildgestaltung oder automatisierte Kommunikation.

Artikel 50 betrifft vier typische Einsatzbereiche

Artikel 50 unterscheidet mehrere Transparenzlagen. Sie sind für den Alltag von Webseiten, Shops und Publikationen unterschiedlich wichtig. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Pflichten besonders häufig auftauchen.

Einsatz von KIWas ab 2. August 2026 wichtig wirdTypische Praxisfälle
Direkte Interaktion mit MenschenBetroffene Personen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist.Chatbots, virtuelle Assistenten, automatisierte Telefon- oder Beratungssysteme
Erzeugung synthetischer Inhalte durch KI-SystemeAnbieter solcher Systeme müssen Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen, soweit technisch möglich.KI-Bilder, KI-Texte, KI-Audio, KI-Video, Metadaten, Wasserzeichen
DeepfakesBetreiber müssen offenlegen, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.KI-Avatare, gefälschte Stimmen, fotorealistische KI-Szenen, manipulierte Videoclips
Texte zu Themen von öffentlichem InteresseEine Offenlegung ist nötig, wenn ein KI-System solche Texte erzeugt oder manipuliert und keine Ausnahme greift.Ratgeber, Nachrichten, politische Inhalte, Gesundheits- und Rechtsthemen

Die Verordnung verlangt, dass diese Hinweise klar und eindeutig spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt bereitgestellt werden. Außerdem müssen einschlägige Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden.

Siehe auch  Rechtsfragen rund um künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme

Nicht jede KI-Hilfe führt automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnung

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen reiner Unterstützung und eigenständiger KI-Ausgabe. Wird KI nur zur Rechtschreibprüfung, Themenstruktur, Übersetzungshilfe oder Bildoptimierung genutzt, liegt nicht automatisch eine kennzeichnungspflichtige Veröffentlichung vor. Anders kann es aussehen, wenn die KI den eigentlichen Inhalt erzeugt, Personen realistisch nachbildet oder einen Beitrag zu Fragen von öffentlichem Interesse erstellt.

Bei juristischen, medizinischen, politischen, finanziellen oder gesellschaftlich relevanten Themen ist besondere Sorgfalt nötig. Solche Inhalte können schnell unter Veröffentlichungen fallen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Für rechtliche Vertiefungen rund um künstliche Intelligenz passt ergänzend der Beitrag Rechtsfragen rund um künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme.

Welche KI-Inhalte tatsächlich gekennzeichnet werden müssen

Die Kennzeichnungspflicht ist kein pauschales KI-Etikett für jede Datei und jeden Absatz. Sie knüpft an konkrete Situationen an. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Prüfung, bevor Webseiten pauschal mit allgemeinen KI-Hinweisen überfrachtet werden oder umgekehrt jede Offenlegung unterbleibt.

Chatbots, Assistenten und automatisierte Kundenkommunikation

Wenn ein KI-System direkt mit Menschen interagiert, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass keine menschliche Person antwortet. Das betrifft vor allem Chatbots im Kundenservice, automatisierte Beratungstools, KI-gestützte Terminassistenten oder Systeme, die Fragen zu Produkten, Verträgen, Rechnungen oder Reklamationen beantworten.

Ein Hinweis wie „Dieser Chat wird automatisiert durch ein KI-System unterstützt“ kann in vielen Fällen geeigneter sein als ein versteckter Satz in der Datenschutzerklärung. Der Hinweis gehört dorthin, wo die Interaktion beginnt. Die EU-Kommission beschreibt ausdrücklich, dass Menschen ab dem 2. August 2026 informiert werden müssen, wenn sie mit KI-Systemen interagieren oder bestimmten KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten ausgesetzt sind.

Bilder, Videos, Stimmen und Deepfakes

Bei Deepfakes ist die Lage besonders streng. Wer ein KI-System nutzt, um Bild-, Ton- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die als Deepfake einzustufen sind, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Das ist etwa relevant bei KI-generierten Personen, nachgestellten Interviews, synthetischen Stimmen, virtuellen Models oder realistisch wirkenden Szenen, die nie stattgefunden haben.

Für kreative, satirische, fiktionale oder künstlerische Werke sieht Artikel 50 eine mildere Handhabung vor. Die Offenlegung darf die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht unnötig beeinträchtigen. Trotzdem bleibt ein geeigneter Hinweis nötig, wenn Deepfake-Material enthalten ist.

Texte zu öffentlichem Interesse und die redaktionelle Ausnahme

Besonders wichtig ist Artikel 50 Absatz 4 für Publisher, Blogger und Ratgeberseiten. KI-generierte oder KI-manipulierte Texte müssen offengelegt werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu können je nach Inhalt Recht, Gesundheit, Politik, Verbraucherschutz, Sicherheit, Umwelt, Finanzen oder gesellschaftliche Themen zählen.

Für Redaktionen, Unternehmensblogs und Shops ist entscheidend, dass sie KI-Inhalte kennzeichnen, wenn ein Text im relevanten Themenbereich im Kern künstlich erzeugt oder manipuliert wurde und keine Ausnahme greift. Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn der KI-generierte Inhalt einem Verfahren menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Diese Ausnahme ist für journalistische und fachredaktionelle Arbeit bedeutsam. Sie bedeutet aber nicht, dass ein kurzer Blick auf einen KI-Text immer genügt. Redaktionelle Kontrolle sollte nachvollziehbar sein: Quellenprüfung, fachliche Korrektur, sprachliche Bearbeitung, Verantwortlichkeit und Dokumentation müssen im Arbeitsprozess erkennbar bleiben. Bei urheberrechtlichen Fragen ergänzt der Beitrag KI-generierte Inhalte und Urheberrecht – eine Grauzone? die rechtliche Einordnung.

Was Unternehmen auf Webseiten konkret anpassen sollten

Unternehmen sollten die neue Pflicht nicht erst am Veröffentlichungstag prüfen. Ab August 2026 wird Transparenz Teil der normalen Content- und Compliance-Arbeit. Das betrifft Marketingabteilungen, Rechtsabteilungen, Shopmanagement, Social-Media-Teams, Support, Produktdatenpflege und externe Agenturen.

Hinweise müssen sichtbar, verständlich und passend platziert sein

Ein KI-Hinweis erfüllt seinen Zweck nur, wenn er rechtzeitig wahrgenommen werden kann. Bei Chatbots gehört er vor oder zu Beginn des Gesprächs in die Oberfläche. Bei KI-generierten Bildern kann ein Hinweis direkt am Bild, in der Bildunterschrift oder in den Metadaten sinnvoll sein. Bei Videos kommt ein Hinweis im Intro, in der Beschreibung oder als Einblendung in Betracht. Bei Texten hängt die Platzierung davon ab, ob eine sichtbare Offenlegung wirklich erforderlich ist und wie der redaktionelle Prozess aussieht.

Siehe auch  Recht auf Vergessenwerden – Löschpflichten nach der DSGVO
Inhalt oder FunktionMögliche HinweisformGeeignete Platzierung
KI-Chatbot im Shop„Automatisierter KI-Assistent“Direkt im Chatfenster vor Gesprächsbeginn
KI-generiertes Produktbild„Bild künstlich erzeugt“ oder „KI-generierte Darstellung“Bildnähe, Galerie, Produktdetailseite
KI-Avatar im Video„Virtuelle, KI-generierte Person“Videobeginn, Beschreibung, Untertitel
KI-generierter Ratgebertext ohne redaktionelle Kontrolle„Dieser Text wurde mithilfe eines KI-Systems erstellt“Am Anfang oder Ende des Beitrags, je nach Transparenzbedarf
Redaktionell geprüfter KI-EntwurfInterner Vermerk möglich, sichtbarer Hinweis je nach EinzelfallCMS, Redaktionsprotokoll, Veröffentlichungsworkflow

Die EU nennt als technische Lösungen unter anderem Wasserzeichen, Metadaten, kryptografische Herkunftsnachweise, Protokollierung und Fingerprinting. Solche Verfahren sollen so zuverlässig, interoperabel und robust sein, wie es technisch möglich ist.

Allgemeine Disclaimer reichen oft nicht aus

Ein pauschaler Satz im Footer wie „Auf dieser Webseite kann KI eingesetzt werden“ schafft zwar eine gewisse Transparenz, löst aber nicht jedes Problem. Artikel 50 verlangt in den erfassten Fällen eine klare und eindeutige Information spätestens bei der ersten Interaktion oder ersten Konfrontation mit dem Inhalt. Besonders bei Deepfakes oder Chatbots muss der Hinweis nah am jeweiligen Einsatz erscheinen.

Auch Datenschutzerklärungen bleiben wichtig, ersetzen aber keine inhaltliche KI-Kennzeichnung. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten weiterhin die Vorgaben der DSGVO. Das betrifft etwa Chatverläufe, Supportdaten, Nutzerprofile, biometrische Auswertungen oder personalisierte Empfehlungen. Vertiefend passt dazu der Beitrag Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Was Unternehmen beachten müssen.

Besonderheiten für Blogger, Publisher und Ratgeberseiten

Blogger und Publisher arbeiten häufig mit Mischformen: KI erstellt Themenlisten, Gliederungen, Zusammenfassungen oder Rohfassungen; Menschen prüfen Quellen, korrigieren Aussagen, ergänzen Fachwissen und tragen am Ende die Veröffentlichung. Für die Kennzeichnung kommt es deshalb stark auf den tatsächlichen Arbeitsablauf an.

Redaktionelle Kontrolle sollte nachweisbar sein

Die Ausnahme für redaktionell kontrollierte Inhalte ist nur tragfähig, wenn die Kontrolle mehr ist als eine formale Freigabe. Bei rechtlichen Ratgebern, Gesundheitstexten, Finanzthemen oder Beiträgen über Verbraucherrechte sollte dokumentiert werden, wer den Text geprüft hat, welche Quellen verwendet wurden und welche Teile aus KI-Ausgaben übernommen wurden.

Eine belastbare Redaktion arbeitet nicht mit ungeprüften KI-Aussagen. Gerade KI-Systeme können überzeugend formulieren, obwohl einzelne Details falsch, veraltet oder unvollständig sind. Deshalb sollte bei Fachbeiträgen eine Quellenliste, eine finale menschliche Prüfung und eine klare redaktionelle Zuständigkeit vorgesehen werden.

SEO und Transparenz schließen sich nicht aus

Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch schlechtere Sichtbarkeit. Google weist in seiner Search-Central-Dokumentation darauf hin, dass generative KI für hilfreiche Inhalte genutzt werden kann, solange Inhalte nicht vorrangig zur Manipulation von Suchrankings automatisch erzeugt werden. Für E-Commerce nennt Google zudem eigene Hinweise zu KI-generierten Produktdaten und Bild-Metadaten im Merchant-Center-Kontext. (Google for Developers)

Für Publisher ist deshalb weniger die Frage, ob KI irgendwann im Prozess beteiligt war. Wichtiger ist, ob der veröffentlichte Inhalt korrekt, hilfreich, überprüfbar, originell und redaktionell verantwortet ist. Eine saubere KI-Kennzeichnung kann Vertrauen stärken, wenn sie präzise bleibt und nicht als pauschaler Haftungsausschluss missverstanden wird.

Was Online-Shops besonders beachten sollten

Online-Shops nutzen KI oft unauffällig: Produkttexte, FAQ, Größenberatung, Chatbots, Suchfunktionen, Übersetzungen, personalisierte Empfehlungen, Produktbilder oder virtuelle Anproben. Damit steigt nicht nur die Effizienz, sondern auch das Risiko irreführender Darstellungen.

Produkttexte und Produktdaten

Produktbeschreibungen sind nicht automatisch Themen von öffentlichem Interesse. Trotzdem dürfen sie nicht täuschen. Wird ein KI-Text für technische Angaben, Inhaltsstoffe, Maße, Lieferumfang, Sicherheitsinformationen oder Kompatibilität genutzt, muss der Inhalt fachlich geprüft werden. Fehlerhafte Angaben können unabhängig von der KI-Verordnung Gewährleistungs-, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzprobleme auslösen.

Bei Shoprecht, Widerruf, AGB, Datenschutz und Informationspflichten ist der Beitrag Rechtliche Anforderungen an Online-Shops als interne Ergänzung sinnvoll.

KI-Bilder im Shop

KI-generierte Produktbilder sind heikel, wenn sie den Eindruck eines real fotografierten Produkts erwecken. Ein synthetisches Ambiente ist weniger kritisch als ein Bild, das Material, Größe, Farbe oder Beschaffenheit falsch erscheinen lässt. Wenn fotorealistische Darstellungen nicht das tatsächliche Produkt zeigen, ist ein klarer Hinweis sinnvoll und je nach Fall rechtlich geboten.

Siehe auch  Cyberversicherung – Absicherung gegen IT-Risiken

Bei virtuellen Models, KI-Avataren oder nachgebildeten Personen kann zusätzlich Deepfake-Relevanz entstehen. Dann genügt es nicht, die Information irgendwo im Quelltext oder in Metadaten zu verstecken. Die künstliche Erzeugung muss für Betroffene erkennbar sein.

Chatbots und Beratungssysteme

Ein KI-Chatbot im Online-Shop sollte von Beginn an als solcher erkennbar sein. Besonders kritisch sind Antworten zu Reklamationen, Vertragsrechten, Garantien, Lieferzeiten, Retouren oder Produktsicherheit. Wenn ein KI-System falsche Zusagen macht, kann das Unternehmen trotz Hinweis mit Folgeproblemen konfrontiert werden.

Der Hinweis auf KI ersetzt daher keine Qualitätssicherung. Shops brauchen geprüfte Wissensdatenbanken, Eskalationswege zu menschlichem Support und klare Grenzen für automatisierte Antworten. Bei rechtssicheren Webseitenangaben und Transparenzpflichten bleibt außerdem die Impressumspflicht und rechtssichere Webseitenangaben ein verwandtes Thema.

Risiken bei fehlender oder falscher Kennzeichnung

Verstöße gegen Artikel 50 sind nicht bloß ein Imageproblem. Die KI-Verordnung sieht für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht Artikel 99 besondere Grenzen vor, indem jeweils der niedrigere Wert aus Betrag oder Prozentsatz maßgeblich ist.

Rechtliche Risiken entstehen nicht nur aus dem AI Act

Die KI-Verordnung steht neben anderen Rechtsgebieten. Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Plattformregeln und vertragliche Pflichten bleiben anwendbar. Ein falsch gekennzeichnetes KI-Bild kann daher gleichzeitig ein Transparenzproblem, ein Wettbewerbsproblem und ein Problem der Produktdarstellung sein.

Bei personenbezogenen Daten kommt die DSGVO hinzu. Bei automatisch erzeugten Rechts-, Gesundheits- oder Finanzinformationen steigen die Anforderungen an fachliche Prüfung und Haftungsvermeidung. Bei KI-generierten Werbemitteln kann außerdem relevant werden, ob Testimonials, Personenabbildungen oder Stimmen echt erscheinen.

Vertrauensverlust kann schneller eintreten als ein Bußgeld

Viele praktische Schäden entstehen nicht erst durch Behörden. Wird bekannt, dass ein Shop mit künstlichen Produktfotos arbeitet, ohne dies kenntlich zu machen, kann Vertrauen verloren gehen. Gleiches gilt für Blogs, die KI-generierte Ratgebertexte ohne Prüfung veröffentlichen. Gerade bei sensiblen Themen ist Transparenz ein Qualitätsmerkmal.

Umsetzung: Ein Kennzeichnungskonzept für die Praxis

Ein tragfähiges Konzept beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme werden eingesetzt? Welche Inhalte entstehen daraus? Wer prüft die Ergebnisse? Wo werden Hinweise angezeigt? Welche technischen Markierungen bleiben erhalten? Welche externen Dienstleister sind beteiligt?

Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen

Content, Recht, Datenschutz, IT und Marketing sollten nicht getrennt arbeiten. Eine KI-Ausgabe wandert oft durch mehrere Hände, bevor sie veröffentlicht wird. Deshalb braucht es klare Zuständigkeiten für Freigabe, Kennzeichnung und Dokumentation. Besonders wichtig ist das bei Agenturleistungen. Wenn externe Dienstleister Bilder, Texte oder Videos liefern, sollte vertraglich geregelt werden, ob KI eingesetzt wurde und welche Kennzeichnungen oder Metadaten mitgeliefert werden.

Interne Dokumentation statt bloßer Bauchentscheidung

Nicht jeder KI-Einsatz muss öffentlich markiert werden. Trotzdem sollte intern festgehalten werden, wann KI beteiligt war. Ein CMS-Feld, ein Redaktionsvermerk oder eine Freigabeliste kann später zeigen, dass eine Prüfung stattgefunden hat. Bei Ratgeberinhalten sollte dokumentiert werden, welche Quellen geprüft wurden und wer die finale Verantwortung trägt.

Formulierungen sollten klar und nicht dramatisch sein

Gute Hinweise sind verständlich, knapp und sachlich. Formulierungen wie „Dieses Bild wurde künstlich erzeugt“, „Dieser Chat wird durch ein KI-System unterstützt“ oder „Dieses Video enthält KI-generierte Szenen“ sind meist besser als technische Fachbegriffe. Übertriebene Warnhinweise können unnötig irritieren, zu schwache Hinweise können ihren Zweck verfehlen.

Fazit: KI-Transparenz wird zum festen Bestandteil digitaler Veröffentlichung

Ab August 2026 wird die Frage der KI-Kennzeichnung vom freiwilligen Vertrauenssignal zur rechtlich geregelten Pflicht in bestimmten Einsatzbereichen. Unternehmen, Blogger und Shops müssen nicht jeden KI-unterstützten Arbeitsschritt offenlegen. Sie müssen aber erkennen, wann Artikel 50 der KI-Verordnung greift: bei direkter Interaktion mit KI-Systemen, bei Deepfakes, bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Texten von öffentlichem Interesse und bei technischen Markierungen synthetischer Inhalte.

Der wichtigste Punkt ist die saubere Trennung zwischen KI als Werkzeug und KI als Quelle eines veröffentlichten Inhalts. Wer KI für Recherche, Struktur oder Korrektur nutzt und anschließend fachlich prüft, redaktionell bearbeitet und Verantwortung übernimmt, befindet sich in einer anderen Lage als jemand, der ungeprüfte KI-Texte oder fotorealistische KI-Bilder veröffentlicht. Die redaktionelle Ausnahme im AI Act kann helfen, ist aber kein Freifahrtschein. Sie setzt echte menschliche Kontrolle und klare Verantwortlichkeit voraus.

Für Online-Shops wird Transparenz vor allem dort wichtig, wo Kundenerwartungen beeinflusst werden: Produktbilder, virtuelle Models, Beratungssysteme, Chatbots und automatisierte Produktinformationen. Eine Kennzeichnung sollte nah am Inhalt erscheinen, verständlich formuliert sein und nicht in rechtlichen Unterseiten versteckt werden. Bei sensiblen Anwendungen kommen Datenschutz, Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht hinzu.

Der beste Umgang mit der neuen Rechtslage ist ein nüchterner, dokumentierter Prozess. KI-Einsatz erfassen, Inhalte klassifizieren, Kennzeichnungspflichten prüfen, redaktionelle Kontrolle sichern und Hinweise klar platzieren: Damit entsteht keine Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern eine belastbare Grundlage für Vertrauen. KI-Inhalte werden nicht verboten. Sie müssen dort transparent gemacht werden, wo sonst Täuschung, Manipulation oder falsche Authentizität drohen.

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