Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt das Handeln von Behörden gegenüber Bürgern. Zentral ist der Verwaltungsakt mit Bekanntgabe, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Behandelt werden Anhörung vor belastenden Entscheidungen, Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht mit der Monatsfrist ab Bekanntgabe, aufschiebende Wirkung und Eilrechtsschutz, Rücknahme und Widerruf begünstigender Bescheide, Akteneinsicht sowie Amtshaftung bei fehlerhaftem Behördenhandeln. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Akteneinsicht bei Behörden: Wann Bürger, Journalisten und Forscher Zugang zu alten Akten bekommen
📄 Akteneinsicht bei Behörden: Wer alte Akten sehen darf, welche Grenzen gelten und wie Bürger, Journalisten und Forscher vorgehen können
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