Baurecht

Das Baurecht teilt sich in das öffentliche Baurecht mit Bauordnungen und Bebauungsplänen und das private Baurecht mit dem Bauvertrag. Behandelt werden Baugenehmigung und Genehmigungsfreiheit, Abstandsflächen und Grenzbebauung, Schwarzbau und Nutzungsuntersagung, Nachbarbeteiligung und Nachbarklage, Bauvertrag und Abnahme, Mängelansprüche und Bauhandwerkersicherung sowie Sonderfälle wie Gartenhaus, Carport und Gewächshaus. Weil die Bauordnungen Landesrecht sind und sich erheblich unterscheiden, weisen die Beiträge jeweils darauf hin, wo ein Blick in die Vorschriften des eigenen Bundeslandes nötig ist.

Schwarzarbeit: warum die Rechnung ohne Beleg alle Rechte kostet

Kurz gesagt: Wird ein Handwerkervertrag bewusst ohne Rechnung und ohne Umsatzsteuer abgeschlossen, verstößt er gegen § 1 Absatz 2 Nummer 2 SchwarzArbG und ist nach § 134 BGB nichtig. Die…

Interesse an einer Kooperation?

Es fehlen an dieser Stelle noch Inhalte, oder Sie möchten hier erwähnt werden?