BGB Erbrecht

Das Erbrecht des BGB regelt, was beim Tod eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht. Diese Rubrik erklärt die Vorschriften ab § 1922 in ihrer gesetzlichen Reihenfolge: die Gesamtrechtsnachfolge, den Erbfall nach § 1923, die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen von den Abkömmlingen (§ 1924) bis zu den Erben fünfter Ordnung, das Ehegattenerbrecht nach § 1931 mit Voraus und dem Wegfall bei Scheidung, die Testierfreiheit nach § 1937, Enterbung und Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Annahme und Ausschlagung mit der Sechs-Wochen-Frist des § 1944, die Anfechtung dieser Erklärungen sowie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und die Nachlasssicherung durch das Nachlassgericht. Die Fristen sind kurz – die Beiträge nennen sie bei jeder Vorschrift.

Bestellung eines Nachlasspflegers – § 1961 Leitfaden

Erfahren Sie alles über die Bestellung eines Nachlasspflegers gemäß § 1961 und ihre Bedeutung für die ordnungsgemäße Nachlassabwicklung.

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