Untervermietung von Gewerberäumen: wann die Erlaubnis nötig ist
Kurz gesagt: Gewerberäume darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht untervermieten. § 540 BGB verbietet in Absatz 1 Satz 1 jede Ăśberlassung des Gebrauchs an Dritte ohne Erlaubnis —…
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Untervermietung von Gewerberäumen: wann die Erlaubnis nötig ist
Kurz gesagt: Gewerberäume darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht untervermieten. § 540 BGB verbietet in Absatz 1 Satz 1 jede Ăśberlassung des Gebrauchs an Dritte ohne Erlaubnis — die Weitervermietung ist dort nur als wichtigster Fall ausdrĂĽcklich genannt.…
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