Haftungsrecht
Das Haftungsrecht beantwortet die Frage, wer für einen entstandenen Schaden einstehen muss. Grundlage sind die Delikttatbestände der §§ 823 ff. BGB mit der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum, ergänzt um Sonderhaftungen: die Haftung für Verrichtungsgehilfen, die elterliche Aufsichtspflicht, die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung, die Gebäude- und Zustandshaftung sowie die Amtshaftung für staatliches Handeln. Behandelt werden außerdem Verkehrssicherungspflichten, Mitverschulden nach § 254 BGB und Gefährdungshaftung. Die Beiträge zeigen, wen im Streitfall die Beweislast trifft.
Hundesitter und Tierpension: Wer haftet, wenn der Hund in fremder Obhut ist?
Die kurze Antwort: Wer einen fremden Hund vertraglich in Obhut nimmt – als Hundesitter, Gassi-Service oder Tierpension –, haftet für Schäden, die der Hund Dritten zufügt. Anders als der Halter…

