Immobilienrecht

Das Immobilienrecht betrifft Erwerb, Belastung und Übertragung von Grundstücken. Behandelt werden der notarielle Kaufvertrag mit Beurkundungspflicht nach § 311b BGB, Auflassung und Eintragung ins Grundbuch nach § 873 BGB, Auflassungsvormerkung als Sicherung des Käufers, Grundschuld und Hypothek, Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten, Altlasten und Sachmängel beim Hauskauf sowie Erbbaurecht, Nießbrauch und Wohnrecht.

Nießbrauch Grundlagen – Rechte und Pflichten

Kurz gesagt: Der Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB gibt das Recht, sämtliche Nutzungen einer Sache zu ziehen — bei einer Immobilie also nicht nur, dort zu wohnen, sondern…

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