Patientenrecht
Das Patientenrecht regelt die Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Behandelt werden der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB, die Aufklärungspflicht vor Eingriffen und die Wirksamkeit der Einwilligung, das Recht auf Einsicht in die Patientenakte, Behandlungsfehler mit Beweislastregeln und der Beweislastumkehr bei groben Fehlern, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit ihrer Verbindlichkeit für Behandelnde sowie Schweigepflicht und Datenschutz im Behandlungsverhältnis.
Patientenverfügung im Krankenhaus: Wer bei lebenswichtigen Behandlungen entscheidet
🩺 Patientenverfügung im Krankenhaus: Wer bei lebenswichtigen Behandlungen entscheidet und worauf Angehörige achten sollten
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