Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt den Austausch von Ware gegen Geld nach §§ 433 ff. BGB. Behandelt werden Pflichten von Käufer und Verkäufer, Eigentumsübergang und Gefahrübergang, Sachmangel und Rechtsmangel, die Gewährleistungsrechte Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz in ihrer gesetzlichen Rangfolge, Verjährung nach zwei Jahren, der Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf und seine Grenzen bei arglistigem Verschweigen sowie die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs mit Beweislastumkehr.

Kaufvertrag Auto privat: Was Käufer und Verkäufer rechtlich beachten sollten

Ein gebrauchtes Auto wechselt im privaten Bereich häufig ohne Autohaus, Verkaufsberater oder umfangreiche Vertragsunterlagen den Besitzer. Inserat, Besichtigung, Probefahrt, Preisverhandlung und Übergabe können innerhalb weniger Stunden erledigt sein. Rechtlich ist…

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