Gewerberecht
Das Gewerberecht regelt, wer unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbe betreiben darf. Behandelt werden Gewerbeanmeldung und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit, erlaubnispflichtige Gewerbe wie Bewachung, Makler und Gastronomie, Reisegewerbe und Marktrecht, Zuverlässigkeitsprüfung und Gewerbeuntersagung, Nebentätigkeit und Kleingewerbe sowie Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber Gewerbeamt, Finanzamt und Berufsgenossenschaft.
Gesetzliche Kündigungsfrist beim Gewerbemietvertrag: § 580a BGB mit allen Terminen
Kurz gesagt: Bei Geschäftsräumen ist die ordentliche Kündigung nach § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig. Wer also bis zum…
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