Asylrecht
Das Asylrecht regelt Schutzgesuche in Deutschland. Behandelt werden das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Anhörung und Bescheid, die vier Schutzformen von Asylberechtigung über Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz bis zum Abschiebungsverbot, Dublin-Verfahren und Zuständigkeit, Klagefristen gegen ablehnende Bescheide, die je nach Ablehnungsgrund nur eine Woche betragen können, Duldung und Aufenthaltsgestattung sowie das Kirchenasyl und seine rechtliche Einordnung.
Kirchenasyl: Was bedeutet es rechtlich – und was nicht?
Das Konzept des Kirchenasyls hat in der deutschen Rechtstradition eine besondere Bedeutung. Es ist ein Begriff, der sowohl für Hoffnung als auch für Kontroversen steht. Kirchenasyl – die Praxis, dass…
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