Kleingartenrecht

Das Kleingartenrecht folgt dem Bundeskleingartengesetz und weicht erheblich vom allgemeinen Pachtrecht ab. Behandelt werden die kleingärtnerische Nutzung mit dem Drittelprinzip aus Obst- und Gemüseanbau, Erholung und Laube, die zulässige Laubengröße von 24 Quadratmetern einschließlich überdachtem Freisitz, das Wohnverbot in der Laube, Pachtzins und Kündigungsschutz, Gemeinschaftsarbeit und Vereinssatzung sowie Gewächshäuser und bauliche Anlagen auf der Parzelle.

Gewächshaus im Kleingarten – was ist erlaubt?

Ein Gewächshaus im Kleingarten benötigt oft eine Genehmigung. Erfahren Sie alles über Größe, Bauvorschriften und was erlaubt ist.

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