Presserecht
Das Presserecht bestimmt die Grenzen der Berichterstattung. Behandelt werden die Abwägung zwischen Pressefreiheit aus Art. 5 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Verdachtsberichterstattung und ihre Anforderungen, Namensnennung und identifizierende Berichterstattung, Bildnisrecht nach §§ 22, 23 KUG, Gegendarstellung und Berichtigung, Unterlassungsanspruch und Geldentschädigung bei schweren Verletzungen sowie die Frage, wie lange ein Bericht online abrufbar bleiben darf.
Persönlichkeitsrecht gegen Pressefreiheit: Was darf veröffentlicht werden?
Kritischer Journalismus lebt davon, dass Missstände benannt, Entscheidungen hinterfragt und Verantwortliche erkennbar gemacht werden können. Gerade investigative Berichte verlieren einen erheblichen Teil ihres Informationswerts, wenn Personen, Unternehmen oder Vorgänge nur…

