Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern. Behandelt werden Bürgergeld mit Bedarfsgemeinschaft und Sanktionen, gesetzliche Krankenversicherung mit Leistungsansprüchen und Zuzahlungen, Pflegegrade und Pflegeleistungen, Renten- und Erwerbsminderungsrente, Kinder- und Elterngeld sowie Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche. Entscheidend ist stets das Verfahren: Antrag, Bescheid, Widerspruch innerhalb eines Monats und Klage vor dem Sozialgericht, das gerichtskostenfrei ist. Die Beiträge nennen zuständigen Träger und Frist.

Grundsicherung statt Bürgergeld: Was die Reform seit Juli 2026 ändert

Kurz gesagt: Seit dem 1. Juli 2026 ist die Reform in Kraft. Das Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld, der Vermittlungsvorrang ist zurück (§ 3a SGB II), die Karenzzeit beim Vermögen ist…

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