Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

Alle Vorschriften des BAföG im amtlichen Wortlaut, Paragraf für Paragraf.

82Vorschriften
BAföGAbkürzung
Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2010 I 195Stand

Rechtsgebiete: Sozialrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Grundsatz
  2. § 2 Ausbildungsstätten
  3. § 3 Fernunterricht
  4. § 4 Ausbildung im Inland
  5. § 5 Ausbildung im Ausland
  6. § 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
  7. § 6 Förderung der Deutschen im Ausland
  8. § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
  9. § 8 Staatsangehörigkeit
  10. § 9 Eignung
  11. § 10 Alter
  12. § 11 Umfang der Ausbildungsförderung
  13. § 12 Bedarf für Schüler
  14. § 13 Bedarf für Studierende
  15. § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
  16. § 14 Bedarf für Praktikanten
  17. § 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
  18. § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
  19. § 15 Förderungsdauer
  20. § 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
  21. § 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
  22. § 16 Förderungsdauer im Ausland
  23. § 17 Förderungsarten
  24. § 18 Darlehensbedingungen
  25. § 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
  26. § 18b Teilerlass des Darlehens
  27. § 18c Bankdarlehen
  28. § 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
  29. § 19 Aufrechnung
  30. § 20 Rückzahlungspflicht
  31. § 21 Einkommensbegriff
  32. § 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
  33. § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
  34. § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
  35. § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
  36. § 26 Umfang der Vermögensanrechnung
  37. § 27 Vermögensbegriff
  38. § 28 Wertbestimmung des Vermögens
  39. § 29 Freibeträge vom Vermögen
  40. § 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
  41. (XXXX) §§ 31 bis 34 (weggefallen)
  42. § 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
  43. § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
  44. § 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
  45. § 38 Übergang von anderen Ansprüchen
  46. § 39 Auftragsverwaltung
  47. § 40 Ämter für Ausbildungsförderung
  48. § 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
  49. § 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
  50. § 42 (weggefallen)
  51. § 43 (weggefallen)
  52. § 44 Beirat für Ausbildungsförderung
  53. § 45 Örtliche Zuständigkeit
  54. § 45a Wechsel in der Zuständigkeit
  55. § 46 Antrag
  56. § 47 Auskunftspflichten
  57. § 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
  58. § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
  59. § 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
  60. § 50 Bescheid
  61. § 51 Zahlweise
  62. § 52 (weggefallen)
  63. § 53 Änderung des Bescheides
  64. § 54 Rechtsweg
  65. § 55 Statistik
  66. § 56 Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  67. § 56a Förderungsart und Umfang; Datenabgleich
  68. § 56b Nichtanrechnung
  69. § 57 Aufbringung der Mittel
  70. § 58 Ordnungswidrigkeiten
  71. § 59 Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
  72. § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
  73. § 61 Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
  74. § 62 (weggefallen)
  75. § 63 (weggefallen)
  76. § 64 (weggefallen)
  77. § 65 Weitergeltende Vorschriften
  78. § 66 (weggefallen)
  79. § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
  80. § 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
  81. § 67 (weggefallen)
  82. § 68 Inkrafttreten

Quelle und Stand

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des BAföG (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2010 I 195.

Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.