§ 62 BAföG – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 62 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 61Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden FiktionsbescheinigungDanach§ 63(weggefallen)
Alle 82 Paragrafen des BAföG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des BAföG
Quelle und Stand
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2010 I 195.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

