§ 66 BAföG – (weggefallen)
§ 66 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Davor und danach
Vorher§ 65Weitergeltende VorschriftenDanach§ 66aÜbergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
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Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2010 I 195.
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