Bundesdatenschutzgesetz

Alle Vorschriften des BDSG im amtlichen Wortlaut, Paragraf für Paragraf.

86Vorschriften
BDSGAbkürzung
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.Stand

Rechtsgebiete: Datenschutzrecht

Paragrafen im Überblick

  1. § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
  4. § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  5. § 5 Benennung
  6. § 6 Stellung
  7. § 7 Aufgaben
  8. § 8 Errichtung
  9. § 9 Zuständigkeit
  10. § 10 Unabhängigkeit
  11. § 11 Ernennung und Amtszeit
  12. § 12 Amtsverhältnis
  13. § 13 Rechte und Pflichten
  14. § 14 Aufgaben
  15. § 15 Tätigkeitsbericht
  16. § 16 Befugnisse
  17. § 17 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
  18. § 18 Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
  19. § 19 Zuständigkeiten
  20. § 20 Gerichtlicher Rechtsschutz
  21. § 21 Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
  22. § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  23. § 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
  24. § 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
  25. § 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
  26. § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
  27. § 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
  28. § 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
  29. § 29 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
  30. § 30 Verbraucherkredite
  31. § 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
  32. § 32 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
  33. § 33 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  34. § 34 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  35. § 35 Recht auf Löschung
  36. § 36 Widerspruchsrecht
  37. § 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
  38. § 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
  39. § 39 Akkreditierung
  40. § 40 Aufsichtsbehörden der Länder
  41. § 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
  42. § 42 Strafvorschriften
  43. § 43 Bußgeldvorschriften
  44. § 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
  45. § 45 Anwendungsbereich
  46. § 46 Begriffsbestimmungen
  47. § 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  48. § 48 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  49. § 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken
  50. § 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
  51. § 51 Einwilligung
  52. § 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
  53. § 53 Datengeheimnis
  54. § 54 Automatisierte Einzelentscheidung
  55. § 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
  56. § 56 Benachrichtigung betroffener Personen
  57. § 57 Auskunftsrecht
  58. § 58 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
  59. § 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  60. § 60 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
  61. § 61 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
  62. § 62 Auftragsverarbeitung
  63. § 63 Gemeinsam Verantwortliche
  64. § 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
  65. § 65 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
  66. § 66 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  67. § 67 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  68. § 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
  69. § 69 Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
  70. § 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  71. § 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  72. § 72 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
  73. § 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
  74. § 74 Verfahren bei Übermittlungen
  75. § 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
  76. § 76 Protokollierung
  77. § 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
  78. § 78 Allgemeine Voraussetzungen
  79. § 79 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
  80. § 80 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
  81. § 81 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
  82. § 82 Gegenseitige Amtshilfe
  83. § 83 Schadensersatz und Entschädigung
  84. § 84 Strafvorschriften
  85. § 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungs- bereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
  86. § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

Amtliche Fundstelle

Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5..

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.