Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, erwartet kompetente und gewissenhafte Arbeit. Zwischen Anwalt und Mandant entsteht ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB. Dieser Vertrag verpflichtet den Anwalt zu einer sorgfältigen Berufsausübung. Doch was passiert, wenn genau diese Pflichten verletzt werden? Dann greift die Anwaltshaftung – ein Rechtsgebiet, das für Betroffene von großer Bedeutung ist.
- Was ist Anwaltshaftung?
- Grundlagen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht
- Arten von Fehlern, die zur Haftung führen können
- Vorliegen einer Pflichtverletzung nachweisen
- Schadensersatzansprüche: Voraussetzungen und Fristen
- Haftungsausschluss und -beschränkung
- Prozessablauf bei Haftungsklagen
- Rolle der Versicherung in der Anwaltshaftung
- Tipps für Mandanten zur Vermeidung von Haftungsproblemen
Nach §§ 43 BRAO müssen Rechtsanwälte ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben. Dazu gehören die Verschwiegenheitspflicht, der sorgfältige Umgang mit Vermögenswerten und die stetige Fortbildung. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu einem erheblichen Mandantenschaden führen. Die finanziellen und persönlichen Folgen für Betroffene sind oft gravierend.
Ein Mandantenschaden entsteht, wenn durch fehlerhaftes anwaltliches Handeln wirtschaftliche Nachteile auftreten. Versäumte Fristen, falsche Anträge oder unzureichender Vortrag vor Gericht sind typische Beispiele. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen in solchen Fällen ein Schadensersatz Rechtsanwalt zusteht. Dabei sind alle Rechtsanwälte in Deutschland über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Das Vertrauen in die Anwaltschaft ist ein hohes Gut. Wird dieses Vertrauen durch Pflichtverletzungen erschüttert, brauchen Mandanten klare Orientierung. Gerade rund um das Thema Rechtsschutz bestehen weit verbreitete Irrtümer, die eine fundierte Aufklärung notwendig machen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Mandant haben und wie Sie Schadensersatz Rechtsanwalt erfolgreich geltend machen können.
Was ist Anwaltshaftung?
Wenn ein Rechtsanwalt seine beruflichen Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, spricht man von Anwaltshaftung. Dieses Rechtsgebiet schützt Mandanten vor den Folgen eines Anwaltsfehler und schafft klare Regeln für die Verantwortung von Anwälten. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff?
Definition und rechtliche Grundlage
Die Anwaltshaftung basiert auf dem Mandatsvertrag. Dieser gilt als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter. Bei einer Pflichtverletzung greift § 280 Abs. 1 BGB. Der Mandant kann Schadensersatz verlangen. Es gilt ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab nach § 276 BGB.
Die Aufklärungspflicht Anwalt umfasst dabei mehrere Bereiche:
- Information über Prozessrisiken und Erfolgsaussichten
- Hinweis auf einzuhaltende Fristen
- Aufklärung über verfügbare Rechtsmittel
- Darstellung möglicher Vergleichsfolgen
Geschichtlicher Hintergrund
Die Haftung von Anwälten hat sich über Jahrzehnte durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelt. Bereits in den 1960er-Jahren wurden strenge Sorgfaltsmaßstäbe etabliert. Seitdem hat sich der Schutz für Mandanten stetig erweitert.
„Der Anwalt schuldet seinem Mandanten nicht den Erfolg, wohl aber eine sorgfältige und pflichtgemäße Bearbeitung seines Auftrags.“
Warum das Thema Sie betrifft
Ein Beratungsfehler Anwalt kann schwerwiegende Folgen haben. Versäumt ein Anwalt etwa die 14-Tage-Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, ist der Bescheid rechtskräftig. Wird die Verjährung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung übersehen, verlieren Sie Ihren Anspruch.
| Typischer Anwaltsfehler | Mögliche Folge für den Mandanten |
|---|---|
| Versäumte Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheid | Rechtskraft des Bescheids, Bußgeld muss gezahlt werden |
| Verjährung des Zugewinnausgleichs übersehen | Verlust des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung |
| Fehlende Aufklärung über Prozessrisiken | Unnötige Kosten durch aussichtsloses Verfahren |
Sie sollten wissen: Eine Haftungsbeschränkung ist per Vertrag oder AGB bis zu einer festgesetzten Höhe möglich. Prüfen Sie Ihre Mandatsvereinbarung sorgfältig, bevor Sie diese unterzeichnen.
Grundlagen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland unterliegt strengen Berufspflichten. Diese sind im Wesentlichen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verankert. Bevor ein Mandant Ansprüche aus Anwaltshaftpflicht geltend machen kann, muss er die Grundlagen dieser Pflichten verstehen. Die Sorgfaltspflicht bildet das Fundament jeder anwaltlichen Tätigkeit – und jeder Haftungsfrage.
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
§ 43 BRAO verpflichtet Anwälte, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Sie müssen sich des Vertrauens würdig erweisen, das ihnen entgegengebracht wird. Konkret bedeutet das:
- Keine Bindungen eingehen, die die berufliche Unabhängigkeit gefährden
- Widerstreitende Interessen nicht gleichzeitig vertreten
- Fremde Gelder unverzüglich an den Empfänger weiterleiten
- Mandanten umfassend und richtig beraten
Bei der Verjährung Anwaltshaftung gilt eine besondere Regelung: § 51b BRAO sah eine dreijährige Frist ab Anspruchsentstehung vor. Spätestens drei Jahre nach Beendigung des Mandats greift die Verjährung. In bestimmten Fällen kann die maximale Frist bis zu sechs Jahre betragen. Diese Regelung ist für Mandanten günstiger als die allgemeine Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.
Ein Anwalt, der eigene Fehler erkennt, ist verpflichtet, seinen Mandanten darauf hinzuweisen – der sogenannte Sekundäranspruch.
Abgrenzung zu anderen Berufshaftpflichten
Die Anwaltshaftpflicht unterscheidet sich deutlich von der Haftung anderer freier Berufe. Ein Vergleich macht die Unterschiede sichtbar:
| Berufsgruppe | Rechtsgrundlage | Verjährungsfrist | Pflichtversicherung |
|---|---|---|---|
| Rechtsanwälte | BRAO, BGB | 3 Jahre (max. 6 Jahre) | Ja, gesetzlich vorgeschrieben |
| Steuerberater | StBerG, BGB | 3 Jahre | Ja, gesetzlich vorgeschrieben |
| Ärzte | BGB, Berufsordnung | 3 Jahre (max. 30 Jahre) | Ja, berufsrechtlich |
| Architekten | BGB, HOAI | 5 Jahre (Bauwerk) | Landesrechtlich unterschiedlich |
Die anwaltliche Sorgfaltspflicht ist besonders streng ausgestaltet. Mandanten profitieren von klaren Regeln – sowohl bei der Verjährung Anwaltshaftung als auch beim Versicherungsschutz durch die Anwaltshaftpflicht.
Arten von Fehlern, die zur Haftung führen können
Ein Anwaltsfehler kann in ganz unterschiedlichen Situationen auftreten. Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem Mandantenschaden – doch bestimmte Fehlertypen begründen regelmäßig eine Haftung. Die folgenden drei Kategorien sind in der Praxis besonders relevant.

Fehlerhafte Rechtsberatung
Ein klassischer Anwaltsfehler liegt vor, wenn ein Anwalt zur Führung eines aussichtslosen Gerichtsprozesses rät. In diesem Fall muss er sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Der Mandantenschaden wird dabei nach der sogenannten Differenzhypothese berechnet: Man vergleicht das tatsächliche Vermögen mit dem hypothetischen Vermögensstand ohne die Pflichtverletzung. Ergänzend können Mandanten nach § 284 BGB den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Versäumnisse im Prozess
Prozessfehler entstehen durch versäumte Fristen, fehlende Beweisanträge oder unterlassene Rechtsmittel. Solche Fehler wiegen schwer, da sie den Ausgang eines Verfahrens unmittelbar beeinflussen. Ein Mandantenschaden tritt hier oft ein, weil verlorene Prozesschancen nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Mängel in der Kanzleiorganisation
Auch bei der Verwaltung von Fremdgeldern gelten strenge Regeln. Nach § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO müssen Anwälte empfangene Gelder unverzüglich weiterleiten oder auf ein Anderkonto einzahlen.
| Pflicht | Frist / Vorgabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bargeld auszahlen | Zwei bis drei Tage | § 43a Abs. 5 BRAO |
| Überweisung weiterleiten | Maximal eine Woche | § 43a Abs. 5 BRAO |
| Beträge über 15.000 € auf Sammelanderkonto | Maximal ein Monat | § 4 Abs. 3 BORA |
| Verrechnung mit eigenen Forderungen | Nicht zulässig bei zweckgebundenen Geldern | § 4 Abs. 3 BORA |
Verstöße gegen diese Pflichten stellen einen Anwaltsfehler dar und können einen erheblichen Mandantenschaden verursachen. Um nachzuweisen, dass eine Pflichtverletzung tatsächlich vorliegt, sind bestimmte Beweismittel erforderlich – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Vorliegen einer Pflichtverletzung nachweisen
Wer Schadensersatz Rechtsanwalt geltend machen möchte, steht vor einer zentralen Aufgabe: Die Pflichtverletzung muss nachgewiesen werden. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft komplex. Zwischen einer gefühlten Fehlberatung und einem juristisch belegbaren Verstoß liegt ein weiter Weg. Im Bereich der Anwaltshaftung gelten klare Regeln, wer was beweisen muss.
Beweislast und Beweismittel
Gemäß § 280 Abs. 1 BGB liegt die Beweislast für die Pflichtverletzung beim Mandanten. Sie müssen als Betroffener nachweisen, dass Ihr Anwalt gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant gilt als Dienstvertrag im Sinne von § 675 BGB.
Der Rechtsanwalt kann sich entlasten, indem er beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der objektive Fahrlässigkeitsmaßstab des § 276 BGB ist streng: Selbst fehlendes Fachwissen schützt nicht vor Haftung. Wie eine Analyse der Universität Köln zum Anwaltsrecht zeigt, wird Schadensersatz Rechtsanwalt regelmäßig nach § 280 Abs. 1 BGB beurteilt.
Folgende Beweismittel sind in der Anwaltshaftung besonders relevant:
- Schriftverkehr zwischen Mandant und Anwalt (E-Mails, Briefe)
- Protokolle und Aktenvermerke
- Zeugenaussagen Dritter
- Gerichtliche Dokumente und Fristen
Gutachterliche Stellungnahmen
In vielen Fällen prüft das Gericht, ob der Prozess auch ohne den Anwaltsfehler verloren worden wäre. Gutachterliche Stellungnahmen spielen dabei eine Schlüsselrolle.
| Kriterium | Mandant (Kläger) | Rechtsanwalt (Beklagter) |
|---|---|---|
| Beweislast Pflichtverletzung | Muss nachgewiesen werden | Keine Beweislast |
| Beweislast Verschulden | Wird vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) | Kann Entlastung nachweisen |
| Kausalität des Schadens | Muss belegt werden | Kann Alternativursachen vorbringen |
| Gutachten erforderlich | Oft notwendig zur Stützung | Kann Gegengutachten vorlegen |
Eine solide Beweissammlung ist die Grundlage für jeden Haftungsanspruch. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche Schadensersatzansprüche konkret bestehen und welche Fristen Sie beachten müssen.
Schadensersatzansprüche: Voraussetzungen und Fristen
Wenn ein Mandantenschaden durch anwaltliches Fehlverhalten entsteht, stehen Betroffenen verschiedene Ansprüche zu. Diese Ansprüche unterliegen strengen Voraussetzungen und zeitlichen Grenzen. Die richtige Einordnung entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg einer Haftungsklage.

Welche Ansprüche bestehen?
Das Gesetz bietet mehrere Wege, um einen Mandantenschaden geltend zu machen:
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB – der häufigste Anspruch bei anwaltlichen Fehlern
- Schadensersatz statt der Leistung nach § 281 BGB – eine Fristsetzung ist bei Anwaltshaftung in der Regel entbehrlich
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB – unabhängig von der sogenannten Rentabilitätsvermutung
Auch eine überraschende Mandatsniederlegung, die zu Vermögensdefiziten führt, kann einen Schadensersatzanspruch begründen.
Verjährungsfristen in der Anwaltshaftung
Die Verjährung Anwaltshaftung richtet sich nach klaren gesetzlichen Regelungen. Für wichtige Fristen im Rechtsbereich gilt es, die Unterschiede genau zu kennen:
| Frist | Rechtsgrundlage | Beginn |
|---|---|---|
| 3 Jahre (Regelverjährung) | §§ 195, 199 BGB | Kenntnis der Pflichtverletzung, Jahresende |
| 3 Jahre (absolute Frist) | § 51b BRAO a.F. | Anspruchsentstehung oder Auftragsbeendigung |
| Bis zu 6 Jahre (Sekundärverjährung) | Richterrecht | Verletzung der Hinweispflicht auf eigene Fehler |
Wer als Anwalt seine Mandanten nicht auf mögliche eigene Fehler hinweist, riskiert eine verlängerte Haftung durch die Sekundärverjährung.
Die Verjährung Anwaltshaftung beginnt erst mit Kenntnis des Schadens. Ohne dieses Wissen läuft die Frist nicht an. Mandanten sollten bei Verdacht auf einen Mandantenschaden sofort handeln und den Fall prüfen lassen, bevor wertvolle Fristen verstreichen.
Haftungsausschluss und -beschränkung
Nicht jeder Fehler eines Anwalts muss zwangsläufig zu einer unbegrenzten Haftung führen. Das deutsche Recht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine vertragliche Einschränkung der Haftung. Für Mandanten ist es wichtig zu wissen, wann solche Klauseln wirksam sind – und wann nicht. Die Anwaltshaftpflicht spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den finanziellen Rahmen vorgibt.

Was ist ein Haftungsausschluss?
Ein Haftungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Haftung eines Anwalts begrenzt oder ausschließt. Gemäß § 52 BRAO dürfen Anwälte ihre Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen durch individuelle Vereinbarung beschränken. In Sozietäten ist nach § 52 Abs. 2 S. 2 BRAO eine personelle Haftungsbeschränkung auf einzelne Berufsträger möglich.
Ein Beratungsfehler Anwalt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz lässt sich durch solche Klauseln nicht ausschließen. Das schützt Mandanten vor unangemessener Benachteiligung.
Rechtliche Grenzen von Haftungsausschlüssen
Haftungsbeschränkungen unterliegen klaren gesetzlichen Schranken. Der BGH hat bereits entschieden, dass eine auf ein Jahr verkürzte Verjährungsfrist in einem Formularvertrag unwirksam ist. § 68 StBerG dient hier als Leitbild für die Mindestverjährung.
- Haftungsbeschränkung nur bei einfacher Fahrlässigkeit zulässig
- Verjährungsverkürzung unter die Fristen des § 51b BRAO ist nicht zulässig
- Pro-bono-Mandate genießen keine grundsätzliche Haftungsprivilegierung
- § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO erlaubt Gebührenerlass bei Bedürftigkeit erst nach Auftragserledigung
| Kriterium | Haftungsbeschränkung zulässig | Haftungsbeschränkung unzulässig |
|---|---|---|
| Verschuldensgrad | Einfache Fahrlässigkeit | Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz |
| Verjährungsfrist | Innerhalb gesetzlicher Mindestgrenzen | Verkürzung unter § 51b BRAO-Fristen |
| Vereinbarungsform | Individualvereinbarung nach § 52 BRAO | Unwirksame AGB-Klauseln laut BGH |
| Pro-bono-Tätigkeit | Keine Sonderregelung | Volle Haftung wie bei regulären Mandaten |
Prüfen Sie Ihren Anwaltsvertrag sorgfältig auf solche Klauseln. Sollte ein Beratungsfehler Anwalt vorliegen, können unwirksame Haftungsausschlüsse Ihre Schadensersatzansprüche nicht einschränken. Die Anwaltshaftpflicht des Rechtsanwalts greift in solchen Fällen als Absicherung – ein Thema, das im nächsten Abschnitt näher beleuchtet wird.
Prozessablauf bei Haftungsklagen
Wenn ein Mandant durch fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, stellt sich die Frage: Wie läuft eine Haftungsklage ab? Der Weg zum Schadensersatz Rechtsanwalt folgt einem klar strukturierten Ablauf. Bevor es zum Gerichtsverfahren kommt, sind wichtige Vorbereitungen zu treffen.
Vorbereitung der Klage
Der erste Schritt ist die sorgfältige Prüfung des Sachverhalts. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Anwaltshaftung analysiert, ob eine Pflichtverletzung vorliegt. Dabei wird geprüft, ob die Aufklärungspflicht Anwalt verletzt wurde und ein vermeidbarer Schaden entstanden ist.
Vor einer Klage stehen Ihnen mehrere Optionen offen:
- Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer – etwa bei fehlendem Kontakt über mehrere Wochen
- Anfechtung überhöhter Honorarabrechnungen
- Außergerichtliche Einigung mit dem haftenden Anwalt
- Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gemäß § 667 BGB bei Auszahlung an Nichtberechtigte
Gerichtliche Schritte
Scheitert eine außergerichtliche Lösung, wird die Klage beim zuständigen Landgericht eingereicht. Der Prozess gliedert sich in mehrere Phasen:
| Phase | Inhalt | Dauer (ca.) |
|---|---|---|
| Klageschrift | Darlegung der Pflichtverletzung und des Schadens | 2–4 Wochen Vorbereitung |
| Erwiderung | Stellungnahme des beklagten Anwalts | 4–6 Wochen |
| Beweisaufnahme | Gutachten, Zeugenvernehmung, Akteneinsicht | 3–6 Monate |
| Urteil | Entscheidung über Schadensersatz Rechtsanwalt | Variabel |
Ein erfahrener Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen – das spart Zeit und Kosten.
Besonders bei Treuhandverträgen ist Vorsicht geboten. Wurde eine Abtretung an Dritte nicht beachtet, liegt eine eigenständige Pflichtverletzung vor. Die Aufklärungspflicht Anwalt umfasst in solchen Fällen die vollständige Information über bestehende Ansprüche Dritter. Mit der richtigen Vorbereitung steigen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.
Rolle der Versicherung in der Anwaltshaftung
Die Berufshaftpflichtversicherung spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Absicherung gegen einen Anwaltsfehler geht. Sie schützt sowohl den Anwalt als auch den geschädigten Mandanten. Ohne diese Absicherung wäre die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – wie im vorherigen Abschnitt beschrieben – deutlich schwieriger.
Berufshaftpflichtversicherung von Anwälten
Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist jeder Rechtsanwalt in Deutschland verpflichtet, eine Anwaltshaftpflicht abzuschließen. Diese Pflicht ist keine bloße Empfehlung. Ein Verstoß kann zum Verlust der Anwaltszulassung führen.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Versicherungsfall. Jeder ernstzunehmende Anspruch eines Mandanten muss der Versicherung gemeldet werden. Für Mandanten bietet eine Rechtsschutzversicherung einen ergänzenden Kostenschutz bei der Durchsetzung eigener Ansprüche.
Was deckt die Versicherung ab?
Die Anwaltshaftpflicht deckt nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB-RSW) ausschließlich Schadensersatzansprüche ab. Das bedeutet: Nicht jeder Anwaltsfehler löst automatisch eine Versicherungsleistung aus.
| Versichert | Nicht versichert |
|---|---|
| Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung | Erfüllungsansprüche aus dem Mandatsvertrag |
| Schadensersatz bei Treuhandvertragsverletzung | Herausgabeansprüche gem. § 667 BGB |
| Schäden durch Fristversäumnisse | Rückforderung von Honoraren |
| Vermögensschäden durch Prozessfehler | Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln |
Wer als Anwalt im Ausland tätig ist, sollte den Deckungsumfang seiner Berufshaftpflichtversicherung genau prüfen – viele Policen greifen nur bei Inlandstätigkeiten.
Besondere Beachtung verdienen Anderkonten. Diese unterliegen einem speziellen Schutz innerhalb der Anwaltshaftpflicht. Mandanten sollten bei Verdacht auf einen Anwaltsfehler frühzeitig prüfen, ob ein versicherter Schadensersatzanspruch vorliegt. Der nächste Abschnitt zeigt Ihnen, wie Sie solche Probleme von vornherein vermeiden können.
Tipps für Mandanten zur Vermeidung von Haftungsproblemen
Ein Beratungsfehler Anwalt kann für Sie als Mandant schwerwiegende Folgen haben. Doch Sie können selbst viel dazu beitragen, solche Probleme von Anfang an zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung und einem bewussten Umgang mit Ihrem Rechtsbeistand senken Sie das Risiko eines Mandantenschadens erheblich.
Selektive Anwaltssuche
Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts gezielt auf dessen Spezialisierung und nachweisbare Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet. Ein Fachanwaltstitel gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt. Prüfen Sie Bewertungen und fragen Sie nach Referenzen. Spezialisierte Kanzleien bieten oft eine höhere Beratungsqualität, übernehmen aber nicht immer Prozesskostenhilfemandate. Falls Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, informieren Sie sich frühzeitig über Beratungs- und Prozesskostenhilfe. So wie bei der Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen klare Verantwortlichkeiten bestehen müssen, braucht es bei der Mandatsbeziehung von Beginn an eine transparente Grundlage.
Klare Kommunikation und Dokumentation
Teilen Sie Ihrem Anwalt Ihre Erwartungen und Ziele offen mit. Halten Sie alle Gespräche, Vereinbarungen und Anweisungen schriftlich fest. Diese Dokumentation schützt Sie im Streitfall und hilft, einen möglichen Beratungsfehler Anwalt nachzuweisen. Prüfen Sie Honorarabrechnungen kritisch und hinterfragen Sie Positionen, die Ihnen unklar erscheinen.
Reagiert Ihre Kanzlei über drei bis vier Wochen nicht auf Ihre Anfragen, haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu beschweren. Ein Mandantenschaden entsteht oft durch mangelnde Kommunikation. Je besser Sie informiert bleiben und selbst dokumentieren, desto sicherer ist Ihre Position – sowohl während des Mandats als auch bei einer späteren Auseinandersetzung.


