Unwirksame Klauseln im AGB – Ihre Rechte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen begegnen Ihnen täglich beim Online-Shopping, bei Vertragsabschlüssen mit Dienstleistern oder beim Kauf auf Plattformen wie Etsy. Viele Unternehmen nutzen vorgefertigte Mustervorlagen oder erstellen eigene Geschäftsbedingungen ohne juristische Prüfung. Das Verbraucherrecht AGB schützt Sie vor unfairen Vertragsbedingungen.

Klauseln im AGB unwirksam zu erkennen, ist für Verbraucher oft schwierig. Typische Beispiele sind unbegrenzte Datenspeicherung, einseitige Kündigungsrechte des Unternehmens ohne triftigen Grund oder der Ausschluss Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts. Solche rechtswidrige Klauseln finden sich besonders oft in kopierten oder selbst formulierten Geschäftsbedingungen.

Der Europäische Gerichtshof stärkte Verbraucherrechte im Fall Gupfinger mit seinem Urteil vom 8. Dezember 2022. Das Gericht stellte klar, dass Unternehmen bei missbräuchlichen Klauseln sogar ihre gesetzlichen Ansprüche verlieren können. Diese Entscheidung zeigt die ernsten Folgen fehlerhafter AGB für Unternehmen.

Rechtswidrige Klauseln in Verträgen sind nicht nur ärgerlich, sondern rechtlich unwirksam. Das Verbraucherrecht AGB gibt Ihnen klare Rechte an die Hand. Sie müssen unfaire Bedingungen nicht akzeptieren und können sich dagegen wehren.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen begegnen uns täglich beim Online-Shopping, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Nutzung von Dienstleistungen. Diese vorformulierten Vertragstexte regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Kunden. Das AGB-Recht schützt Verbraucher vor unfairen Vertragsbedingungen und stellt sicher, dass grundlegende Verbraucherrechte gewahrt bleiben.

Definition und Zweck von AGB

AGB sind standardisierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen für eine Vielzahl gleichartiger Verträge verwendet. Sie dienen der Vereinfachung des Geschäftsverkehrs und ermöglichen es Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse effizient zu gestalten. Die wirksame Einbeziehung solcher Klauseln setzt voraus, dass Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen werden.

Unzulässige Geschäftsbedingungen entstehen, wenn Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen. Ein typisches Beispiel ist die bekannte Checkbox beim Online-Kauf, mit der Sie die AGB akzeptieren. Diese Praxis gewährleistet, dass Kunden von den Bedingungen Kenntnis nehmen können.

Rechtsgrundlage für AGB in Deutschland

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 305 bis 310 den Umgang mit AGB. § 306 BGB ist dabei besonders wichtig: Er bestimmt, dass unwirksame AGB-Klauseln den restlichen Vertrag nicht automatisch ungültig machen. Stattdessen treten gesetzliche Regelungen an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen. Die europäische Klauselrichtlinie 93/13/EWG verstärkt den Verbraucherschutz zusätzlich bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Typische Klauseln, die unwirksam sein können

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken sich oft Klauseln, die rechtlich nicht zulässig sind. Die Vertragsklauseln Unwirksamkeit betrifft besonders häufig Regelungen zu Haftung und Kündigung. Verbraucher sollten diese Bereiche genau prüfen, da ungültige Bestimmungen ihre Rechte erheblich stärken.

Haftungsausschlüsse und deren Grenzen

Unternehmen versuchen ihre Haftung oft zu begrenzen. Das deutsche Recht setzt dem klare Grenzen. Nach § 309 Nr. 7 BGB sind Klauseln unwirksam, die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ausschließen. Eine Formulierung wie „Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen“ ist rechtlich nicht haltbar.

Bei leichter Fahrlässigkeit dürfen Unternehmen ihre Haftung einschränken. Die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen tritt ein, wenn der wichtige Zusatz fehlt: „Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit“. Ohne diesen Hinweis ist die gesamte Haftungsklausel ungültig.

Kündigungsfristen und Beendigungsmodalitäten

Seit Oktober 2016 gelten neue Regeln für Kündigungen. Die Textform ersetzt die frühere Schriftform. Kündigungen per E-Mail, Fax oder über einen Online-Button sind rechtsgültig. Alte Verträge mit Schriftformklauseln können problematisch sein. Wer auf der alten Schriftform besteht, riskiert Abmahnungen wegen Vertragsklauseln Unwirksamkeit.

Die Bedeutung der Transparenz in AGB

Das Transparenzgebot im AGB stellt eine zentrale Säule des deutschen Verbraucherschutzes dar. Unternehmen müssen ihre Vertragsbedingungen so formulieren, dass ein durchschnittlicher Kunde ohne juristische Vorbildung die Rechte und Pflichten verstehen kann. Klauseln, die wichtige Informationen verschleiern oder mehrdeutig darstellen, können zur Unwirksamkeit führen.

Siehe auch  Rechte bei Individualreisen – was gilt ohne Pauschalreisevertrag?

Klarheit und Verständlichkeit von Klauseln

Jede Klausel in den AGB muss klar und durchschaubar formuliert sein. Ein typisches Beispiel für intransparente Formulierungen sind vage Lieferzeitangaben. Aussagen wie „Lieferung in der Regel 3-5 Tage“ oder „voraussichtlich in 1-2 Werktagen“ erwecken den falschen Eindruck, dass die Lieferzeit im freien Ermessen des Händlers liegt. Solche Formulierungen verstoßen gegen das Transparenzgebot und können unwirksam sein.

Besonders Online-Händler auf Plattformen wie Amazon und eBay nutzen oft problematische Lieferfristklauseln. Diese bergen ein erhebliches Abmahnrisiko. BGH AGB-Urteile zeigen regelmäßig, dass Gerichte strenge Maßstäbe anlegen.

Anforderungen an die Informationspflichten

Die rechtlichen Anforderungen verlangen eine vollständige und verständliche Information des Vertragspartners. Geltungsvereinbarungen wie „Unsere AGB gelten für alle künftigen Geschäfte“ erfüllen diese Anforderungen nicht. Der Kunde muss bei jedem neuen Vertrag erneut über die geltenden Bedingungen informiert werden. BGH AGB-Urteile bestätigen: Überraschende oder versteckte Klauseln benachteiligen den Vertragspartner unangemessen und sind deshalb unwirksam.

Maßnahmen gegen unwirksame Klauseln

Viele Unternehmen nutzen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Regelungen, die gesetzliche Vorgaben missachten. Verbraucher haben das Recht, sich gegen rechtswidrige Klauseln zur Wehr zu setzen. Die Kenntnis typischer Verstöße und das richtige Vorgehen schützen Sie vor Nachteilen.

Beispiele für unwirksame Klauseln

Besonders im Onlinehandel finden sich Klauseln im AGB unwirksam formuliert. Reklamationsfristen gehören zu den häufigsten Verstößen gegen Verbraucherrechte. Eine Klausel wie „Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gerügt werden“ benachteiligt Käufer unangemessen.

Klauseln im AGB unwirksam

Unwirksame KlauselRechtsverstoßIhre Rechte
Reklamationen nach einer Woche werden nicht angenommenVerletzung der gesetzlichen Gewährleistung2 Jahre Gewährleistungsfrist bei Neuware
Fehllieferungen binnen 14 Tagen meldenUnzulässige FristverkürzungAnzeige ohne Zeitdruck möglich
Gewährleistung bei Gebrauchtware: 1 JahrGilt nur im B2B-BereichVerbraucher haben 2 Jahre Anspruch

Vorgehen bei der Entdeckung unwirksamer Klauseln

Stoßen Sie auf rechtswidrige Klauseln, dokumentieren Sie diese schriftlich. Kontaktieren Sie das Unternehmen und weisen Sie auf die Unwirksamkeit hin. Bei Weigerung des Händlers stehen Ihnen Verbraucherzentralen beratend zur Seite. Diese prüfen AGB kostenlos und leiten rechtliche Schritte ein.

Missbräuchliche Geschäftsbedingungen können mit Bußgeldern nach Art. 246e EGBGB geahndet werden. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen gelten andere Maßstäbe – dort sind kürzere Fristen durchaus zulässig.

Die Rolle der Rechtsprechung

Die deutsche Rechtsprechung prägt maßgeblich die Auslegung und Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichte schaffen durch ihre Entscheidungen klare Leitlinien für Unternehmen und Verbraucher. BGH AGB-Urteile bilden dabei wichtige Orientierungspunkte für die tägliche Vertragspraxis.

Wichtige Urteile zu AGB-Klauseln

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs betraf das österreichische Einrichtungsstudio Gupfinger. Das Unternehmen verkaufte eine Einbauküche für über 10.000 Euro mit einer speziellen Schadensersatzklausel. Diese räumte dem Verkäufer ein Wahlrecht zwischen 20 Prozent pauschalen oder tatsächlichen Schadensersatz ein.

Der EuGH erklärte diese Klausel für missbräuchlich. Das Gericht verweigerte eine Lückenfüllung durch nationales Recht. Das Unternehmen verlor seinen kompletten Schadensersatzanspruch von 5.000 Euro. Diese Entscheidung zeigt die strenge Linie der Gerichte beim Verbraucherrecht AGB.

Einfluss der Rechtsprechung auf die Praxis

Die Rechtsprechung verfolgt einen klaren Abschreckungseffekt. Unternehmen sollen davon abgehalten werden, missbräuchliche Klauseln zu verwenden. Der Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts spielt dabei eine zentrale Rolle.

GrundsatzBedeutung für die Praxis
Keine geltungserhaltende ReduktionUnteilbare Klauseln fallen komplett weg
Öffentliches InteresseVerhinderung missbräuchlicher Klauseln hat Vorrang
AbschreckungseffektUnternehmen tragen volles Risiko unwirksamer Klauseln

BGH AGB-Urteile beeinflussen direkt die Vertragsgestaltung deutscher Unternehmen. Firmen müssen ihre AGB regelmäßig an aktuelle Rechtsprechung anpassen. Das Verbraucherrecht AGB entwickelt sich durch richterliche Entscheidungen stetig weiter.

Änderungen von AGB und ihre Wirksamkeit

Unternehmen passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben an. Diese Anpassungen im AGB-Recht müssen bestimmten Regeln folgen, damit sie wirksam werden. Verbraucher haben bei solchen Änderungen spezielle Schutzrechte, die sie kennen sollten.

Informationspflicht bei Änderungen

Unternehmen dürfen AGB nicht einfach stillschweigend ändern. Sie müssen ihre Kunden *rechtzeitig und deutlich* über geplante Anpassungen informieren. Die Mitteilung erfolgt meist per E-Mail oder Brief und muss folgende Punkte enthalten:

  • Konkrete Benennung der geänderten Klauseln
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens
  • Hinweis auf das Widerspruchsrecht
  • Erklärung der Änderungsgründe
Siehe auch  Briefgrundschuld – Grundbuch und Finanzierung Verstehen

Verstößt ein Unternehmen gegen diese Informationspflicht, können die neuen Klauseln als unwirksame AGB-Klauseln eingestuft werden. Kunden haben dann das Recht, sich auf die alten Bedingungen zu berufen.

Rechte der Verbraucher bei AGB-Änderungen

Verbraucher besitzen bei Änderungen verschiedene Optionen. Sie können den neuen Bedingungen widersprechen oder den Vertrag kündigen. Bei wesentlichen Verschlechterungen greift oft ein *Sonderkündigungsrecht*. Die Zustimmung zu neuen AGB erfolgt entweder durch:

  • Ausdrückliche Einwilligung
  • Stillschweigende Annahme nach Ablauf der Widerspruchsfrist
  • Weitere Nutzung der Dienstleistung nach Information

Altverträge mit veralteten Klauseln bleiben zwar gültig, doch die weitere Verwendung überholter AGB kann zu Abmahnungen führen. Unternehmen sollten ihre Geschäftsbedingungen regelmäßig durch spezialisierte Anwälte prüfen lassen.

Möglichkeiten zur Anfechtung von AGB

Verbraucher stehen nicht schutzlos da, wenn sie mit unfairen Geschäftsbedingungen konfrontiert werden. Das deutsche Verbraucherrecht AGB bietet verschiedene Wege, sich gegen benachteiligende Klauseln zu wehren. Die gute Nachricht: Bei Vertragsklauseln Unwirksamkeit bleiben die übrigen Vertragsbestandteile meist bestehen – nur die problematische Klausel wird durch gesetzliche Regelungen ersetzt.

Wie man sich gegen unwirksame Klauseln wehrt

Der erste Schritt ist die schriftliche Rüge beim Unternehmen. Weisen Sie konkret auf die unwirksame Klausel hin und fordern Sie deren Nichtanwendung. Reagiert das Unternehmen nicht, können Sie sich auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zur Textform berufen. Diese gelten automatisch anstelle der unwirksamen Regelung.

Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände haben zusätzlich die Möglichkeit, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen. Dies schützt nicht nur einzelne Verbraucher, sondern den gesamten Markt vor unfairen Praktiken.

Unterstützung durch Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen der Bundesländer sind wichtige Anlaufstellen bei Problemen mit AGB. Sie prüfen kostenlos oder gegen geringe Gebühr Ihre Verträge auf Vertragsklauseln Unwirksamkeit. Die Beratung umfasst:

  • Rechtliche Einschätzung der strittigen Klauseln
  • Formulierungshilfe für Widerspruchsschreiben
  • Vermittlung bei Streitigkeiten
  • Information über weitere rechtliche Schritte

Das Verbraucherrecht AGB stärkt Ihre Position erheblich. Die Verbraucherzentralen führen auch Musterklagen gegen besonders problematische AGB und setzen sich politisch für besseren Verbraucherschutz ein.

AGB und Vertragsfreiheit

Das deutsche Recht gewährt Vertragspartnern grundsätzlich die Freiheit, ihre Vereinbarungen selbst zu gestalten. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten besondere Regeln, die diese Freiheit zum Schutz der schwächeren Vertragspartei einschränken. Das AGB-Recht schafft einen Ausgleich zwischen unternehmerischen Interessen und Verbraucherschutz.

Grenzen der Vertragsfreiheit im deutschen Recht

Die Vertragsfreiheit findet ihre Schranken in zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Bereich der AGB gelten strenge Maßstäbe für unzulässige Geschäftsbedingungen. Verbraucherschutzvorschriften verbieten Klauseln, die ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner schaffen.

AGB-Recht und Vertragsfreiheit

Unternehmen können ihre AGB nicht beliebig ausgestalten. Das Gesetz definiert klare Grenzen:

  • Keine überraschenden Klauseln in AGB
  • Verbot von Benachteiligungen gegen Treu und Glauben
  • Schutz vor missbräuchlichen Regelungen
  • Transparenzgebot für alle Vertragsbestimmungen

Das Verhältnis zwischen AGB und individuellen Vereinbarungen

Individualverträge genießen größere Gestaltungsfreiheit als standardisierte AGB. Während das AGB-Recht strenge Vorgaben macht, unterliegen ausgehandelte Einzelvereinbarungen weniger Beschränkungen. Die Textform-Regelung gilt beispielsweise nur für AGB im Verbraucherbereich.

VertragsartGestaltungsfreiheitKontrolldichte
Individualvertrag B2BSehr hochGering
AGB im B2B-BereichMittelMittel
AGB im B2C-BereichEingeschränktHoch

Individuelle Absprachen haben Vorrang vor AGB. Unternehmen nutzen AGB bei einer Vielzahl gleichartiger Verträge aus praktischen Gründen. Eine Pflicht zur Verwendung von AGB besteht nicht.

Folgen der Unwirksamkeit von Klauseln

Wenn sich unwirksame AGB-Klauseln in einem Vertrag befinden, stellt sich die wichtige Frage nach den rechtlichen Konsequenzen. Die gute Nachricht für Verbraucher: Ein Vertrag wird nicht automatisch komplett ungültig, nur weil einzelne Bestimmungen rechtswidrig sind. Das deutsche Recht unterscheidet präzise zwischen verschiedenen Formen der Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen.

Auswirkungen auf den gesamten Vertrag

Nach § 306 Absatz 1 BGB bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sind. Die rechtswidrige Klausel wird einfach gestrichen und der Rest des Vertrags gilt weiter. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das gesetzliche Recht.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Missbräuchliche Klauseln werden ersatzlos gestrichen. Eine automatische Lückenfüllung durch gesetzliche Regelungen erfolgt nur in Ausnahmefällen. Dies dient als Abschreckung für Unternehmen, die rechtswidrige Bestimmungen verwenden.

Unterschied zwischen Teil- und Gesamtnichtigkeit

Die Teilnichtigkeit betrifft nur die konkrete unwirksame AGB-Klausel. Bei unteilbaren Klauseln gibt es keine geltungserhaltende Reduktion – die gesamte Klausel fällt weg. Eine Gesamtnichtigkeit des Vertrags tritt nur ein, wenn:

  • Der Vertrag ohne die unwirksame Klausel keinen Sinn mehr ergibt
  • Die Durchführung für eine Partei unzumutbar wird
  • Der Verbraucher durch die Nichtigkeit besonders benachteiligt würde
Siehe auch  VOB/C Richtlinien für Bauverträge in Deutschland

Vorsicht ist geboten: Die scheinbare Sicherheit durch § 306 Absatz 2 BGB kann trügerisch sein. In seltenen Fällen führt die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen zum kompletten Verlust von Ansprüchen.

Verbraucherrechte bei unwirksamen Klauseln

Wenn Unternehmen unwirksame Klauseln in ihren AGB verwenden, stehen Verbrauchern verschiedene Rechte zu. Das Verbraucherrecht AGB schützt Sie vor unfairen Vertragsbedingungen und ermöglicht es Ihnen, sich gegen missbräuchliche Praktiken zur Wehr zu setzen. Die folgenden Ansprüche können Sie geltend machen, wenn Sie von unwirksamen Klauseln betroffen sind.

Erstattungsansprüche und Schadensersatz

Bei unwirksamen Klauseln haben Verbraucher oft Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz. Pauschale Schadensersatzforderungen von 20 Prozent des Kaufpreises sind in den meisten Fällen unwirksam. Unternehmen dürfen keine überhöhten Entschädigungen verlangen, die den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen.

Transparenzgebot im AGB und Verbraucherrechte

Das Transparenzgebot im AGB verbietet es Unternehmen, sich einseitige Vorteile zu verschaffen. Ein Wahlrecht zwischen pauschalen und tatsächlichen Schadensersatz schafft ein unzulässiges Ungleichgewicht zu Lasten der Verbraucher. Verkürzte Verjährungsfristen können sogar dazu führen, dass Ihre Ansprüche dauerhaft bestehen bleiben.

Informationsrechte der Verbraucher

Sie haben das Recht auf klare und verständliche Informationen über alle Vertragsbedingungen. Das Verbraucherrecht AGB garantiert Ihnen vollständige Transparenz bei Vertragsabschlüssen. Unternehmen müssen Sie über alle wesentlichen Vertragsinhalte aufklären.

  • Recht auf verständliche Formulierungen
  • Anspruch auf vollständige Vertragsinformationen
  • Einsicht in alle geltenden Bedingungen
  • Aufklärung über Widerrufsrechte

Die Befreiung von missbräuchlichen Klauseln dient als wichtige Abschreckung für Unternehmen. Bei Verstößen gegen das Transparenzgebot im AGB können Sie die entsprechenden Klauseln anfechten und Ihre Rechte durchsetzen.

Praxistipps für Unternehmen

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre AGB rechtlich einwandfrei zu gestalten. Ein sorgfältiger Umgang mit Vertragsklauseln schützt vor kostspieligen Abmahnungen und stärkt das Kundenvertrauen. Die folgenden Tipps zeigen, wie Sie unzulässige Geschäftsbedingungen vermeiden und Ihre AGB professionell aufsetzen.

AGB rechtssicher gestalten

Bei der Erstellung von AGB sollten Unternehmen besondere Vorsicht walten lassen. Rechtswidrige Klauseln führen nicht nur zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen, sondern können das gesamte Vertragsgefüge gefährden. Pauschale Schadensersatzforderungen oder überzogene Vertragsstrafen sind typische Fehlerquellen.

Professionelle Tools wie der eRecht24 Premium AGB-Generator bieten eine kostengünstige Lösung für rechtssichere Geschäftsbedingungen. Eine zusätzliche anwaltliche Prüfung durch spezialisierte Kanzleien wie Siebert Lexow gibt zusätzliche Sicherheit.

Regelmäßige Überprüfung der AGB

Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung erfordern eine kontinuierliche Anpassung der AGB. Online-Shops müssen beispielsweise die KI-Verordnung und aktuelle Datenschutzbestimmungen berücksichtigen.

PrüfbereichHäufigkeitWichtige Aspekte
HaftungsklauselnHalbjährlichAnpassung an BGH-Urteile
DatenschutzVierteljährlichDSGVO-Konformität
WiderrufsrechtJährlichVerbraucherrecht-Richtlinien
ZahlungsbedingungenBei BedarfPSD2-Richtlinie

Eine systematische Überprüfung hilft, unzulässige Geschäftsbedingungen frühzeitig zu erkennen und rechtswidrige Klauseln zu eliminieren.

Fazit: AGB überprüfen und Rechte wahren

Die Verwendung rechtlich einwandfreier AGB ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Unwirksame Klauseln im AGB können nicht nur einzelne Vertragsbestandteile ungültig machen, sondern den gesamten Geschäftserfolg gefährden. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen BGH AGB-Urteilen klargestellt, dass fehlerhafte Klauseln zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen können. Unternehmen riskieren bei Verstößen nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern unter Umständen den kompletten Verlust ihrer Ansprüche.

Bedeutung von rechtlich einwandfreien AGB

Rechtssichere AGB schaffen Klarheit für beide Vertragsparteien und reduzieren das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich. Die richtige Gestaltung von AGB erfordert präzise Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof verschärft die Anforderungen an AGB kontinuierlich und sanktioniert missbräuchliche Klauseln mit steigender Härte. Neue gesetzliche Regelungen wie die kommende KI-Verordnung ab 2026 oder Änderungen beim Widerrufsbutton müssen zeitnah in bestehende AGB eingearbeitet werden.

Kontaktaufnahme zu Fachleuten bei Unsicherheiten

Bei Zweifeln über die Wirksamkeit einzelner Klauseln im AGB sollten Unternehmen nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann bestehende AGB auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Besonders bei Haftungsausschlüssen gelten strenge gesetzliche Vorgaben, die ohne Fachkenntnis schwer zu durchschauen sind. Die Investition in eine professionelle Überprüfung zahlt sich aus, denn sie schützt vor kostspieligen Abmahnungen und stärkt die Position des Unternehmens im Geschäftsverkehr.

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