Von der Studienerlaubnis zur Blauen Karte EU: So gelingt der Übergang ins Berufsleben

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Der Abschluss des Studiums in Deutschland ist für viele internationale Studierende ein wichtiger Meilenstein – doch was folgt danach? Wer nach dem Studium in Deutschland arbeiten möchte, steht vor der Aufgabe, seinen Aufenthaltstitel entsprechend anzupassen. Eine besonders attraktive Lösung ist dabei die Blaue Karte EU – ein Aufenthaltstitel, der hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Doch wie funktioniert der Wechsel von der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums zur Blauen Karte konkret? Welche Unterlagen sind erforderlich – und wie läuft das Verfahren ab?

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Voraussetzungen, zeigen den Ablauf Schritt für Schritt und geben praktische Hinweise, wie Sie schnell und rechtssicher mit Ihrer beruflichen Zukunft in Deutschland starten können.

1. Warum sich die Blaue Karte nach dem Studium besonders lohnt

Die Blaue Karte EU ist einer der am häufigsten genutzten Aufenthaltstitel für Akademiker aus dem Ausland. Sie richtet sich an Menschen mit Hochschulabschluss, die ein qualifiziertes Jobangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorweisen können. Für Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen gibt es dabei erfreuliche Sonderregeln: geringere Gehaltsschwellen, vereinfachte Anerkennungsverfahren – und keine rechtlichen Hürden beim sogenannten „Zweckwechsel“. All das macht die Blaue Karte zur optimalen Lösung für den nahtlosen Übergang vom Studium in den Beruf.

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2. Welche Voraussetzungen gelten für Absolvent*innen deutscher Hochschulen?

Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, profitieren Sie gleich mehrfach beim Antrag auf eine Blaue Karte EU. Die Voraussetzungen sind hier deutlich einfacher zu erfüllen als bei Antragsteller*innen mit ausländischem Abschluss.

Zentral ist zunächst ein konkretes Jobangebot, das Ihrer Qualifikation entspricht. In der Regel muss das Bruttojahresgehalt bei mindestens 48.300 € (Stand 2025) liegen. Für Berufseinsteiger*innen, die direkt nach dem Studium einsteigen, gilt jedoch eine reduzierte Schwelle von 43.759,80 € jährlich. Diese Ausnahme erleichtert den Berufseinstieg erheblich. Absolvent*innen deutscher Hochschulen benötigen sodann auch keine gesonderte Anerkennung ihres Abschlusses. Ein ANABIN- oder ZAB-Verfahren ist nicht erforderlich – anders als bei im Ausland erworbenen Abschlüssen.

3. Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

Oft verzögert sich der Antrag nicht wegen fehlender Voraussetzungen – sondern wegen fehlender Dokumente. Doch auch hier gilt: Die Behörden zeigen sich meist flexibel, wenn Sie die richtigen vorläufigen Nachweise einreichen. Statt eines vollständigen Arbeitsvertrags genügt häufig bereits ein konkretes Jobangebot – zum Beispiel ein offizielles Schreiben des Arbeitgebers, kombiniert mit einer unterzeichneten Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.

Ähnliches gilt auch für die Urkunde der Universität. Falls Sie Ihre Abschlussurkunde noch nicht erhalten haben, können Sie sich ein offizielles Schreiben Ihrer Hochschule ausstellen lassen, das den erfolgreichen Studienabschluss bestätigt.

Blaue-Karte-EU

4. Arbeiten vor Erteilung der Blauen Karte

Wer nach dem Studium direkt in den Job starten will, steht oft unter Zeitdruck – zumal manche Ausländerbehörden Wochen oder Monate für die Bearbeitung benötigen. Doch es gibt rechtliche Möglichkeiten, schon vor Erhalt der Blauen Karte beruflich tätig zu sein:

  • Studentenregelung: Studierende dürfen bereits mit Aufenthaltstitel bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Wenn Sie dieses Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie diese Option nutzen, um vorübergehend bei Ihrem neuen Arbeitgeber anzufangen.
  • Fiktionswirkung: Wenn Sie den Antrag auf die Blaue Karte gestellt haben, können Sie bei der Ausländerbehörde eine sogenannte Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis beantragen. Diese erlaubt Ihnen die Aufnahme der im Antrag beschriebenen Beschäftigung schon während der Bearbeitungszeit – vorausgesetzt, die Tätigkeit wird ausdrücklich in der Bescheinigung erlaubt.
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6. Fazit: Vom Studium direkt in den Beruf – mit der Blauen Karte EU

Wer in Deutschland studiert hat und anschließend beruflich durchstarten möchte, findet in der Blauen Karte EU einen idealen Aufenthaltstitel. Dank vereinfachter Bedingungen für Hochschulabsolvent*innen – insbesondere beim Gehalt, beim Anerkennungsverfahren und beim Zweckwechsel – ist der Einstieg ins Berufsleben in vielen Fällen unkompliziert möglich. Mit einer frühzeitigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und einem realistischen Zeitplan schaffen Sie es reibungslos durch den Antragsprozess

Weitere Rechtstipps für einen schnellen Wechsel der Studienaufenthaltserlaubnis zur Blauen Karte finden Sie bei den Visumsexperten von VISAGUARD.Berlin (siehe Guide zum Wechsel von der Studienerlaubnis zur Blauen Karte EU bei VISAGUARD-Rechtsanwälte).

Über den Autor: Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin. Er ist Gründer und Inhaber der auf Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration spezialisierten Anwaltskanzlei VISAGUARD.Berlin. VISAGUARD berät Führungskräfte, Fachkräfte, Arbeitgeber und Unternehmer in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht in Berlin und bundesweit.

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