Werbeartikel gehören nach wie vor zu den beliebtesten und effektivsten Marketingmaßnahmen. Ob Kugelschreiber, Tassen, USB-Sticks oder Tragetaschen – kleine Aufmerksamkeiten mit Logo kommen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gut an. Doch bei all der Kreativität und Großzügigkeit darf eines nicht vergessen werden: die rechtliche Absicherung. Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Werbegeschenk aussieht, kann rechtlich schnell zur Stolperfalle werden. In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die Unternehmen beim Einsatz von Werbeartikeln beachten müssen. Von Kennzeichnungspflichten über Datenschutz bis hin zu steuerlichen Aspekten – der rechtssichere Einsatz ist komplex, aber absolut machbar.
Ein Verstoß kann teuer werden: Abmahnungen, Bußgelder oder Imageschäden drohen, wenn Werbegeschenke falsch deklariert, unerlaubt personalisiert oder in rechtlich sensiblen Branchen verteilt werden. Dieser Praxisleitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du rechtssichere Werbeartikel einsetzt – inklusive einer Checkliste für den schnellen Überblick. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst dich ganz auf die Wirkung deiner Werbebotschaft konzentrieren.
Was sind Werbeartikel?
Werbeartikel sind physische Gegenstände, die ein Unternehmen gezielt einsetzt, um seine Marke, Dienstleistungen oder Produkte zu bewerben, wie zum Beispiel bedruckte Schlüsselbänder für den Alltag. Sie werden häufig kostenlos an Kunden, Interessenten oder Geschäftspartner ausgegeben. Ziel ist es, die Markenbekanntheit zu steigern, positive Assoziationen zu schaffen und langfristige Kundenbeziehungen zu fördern. Klassische Beispiele sind Kugelschreiber, Kalender, Schlüsselanhänger, Tassen oder auch USB-Sticks mit Firmenlogo. Aber auch moderne Varianten wie Powerbanks, Stoffbeutel oder nachhaltige Produkte wie Bambuszahnbürsten zählen dazu.
Doch Werbeartikel sind mehr als nur kleine Geschenke – sie sind ein strategisches Marketinginstrument. Je nützlicher und hochwertiger ein Artikel, desto wahrscheinlicher wird er lange genutzt. Das bedeutet: Mehr Sichtbarkeit für deine Marke im Alltag des Empfängers. Dabei gibt es allerdings auch Grauzonen. Ist ein Gutschein ein Werbeartikel? Was ist mit einem Produktmuster? Oder einem hochwertigen Präsentkorb?

Aus rechtlicher Sicht kommt es nicht nur auf den Gegenstand selbst an, sondern auch auf den Kontext der Übergabe: Ist es ein Geschenk, ein Anreiz, ein Verkaufsförderer? Diese Fragen spielen bei der Bewertung durch das Steuerrecht, das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht eine zentrale Rolle. Die klare Definition hilft also nicht nur bei der Marketingplanung, sondern auch bei der rechtlichen Bewertung.
Rechtliche Grundlagen für Werbeartikel
In Deutschland unterliegt die Werbung mit Werbeartikeln verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Grundlagen finden sich in unterschiedlichen Gesetzeswerken:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dieses Gesetz schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unfairen Werbemaßnahmen. Besonders wichtig ist hier das Verbot der irreführenden Werbung und das Gebot der Transparenz. - Marken- und Urheberrecht
Die Gestaltung von Werbeartikeln darf keine geschützten Logos, Designs oder Namen verletzen. Auch Lizenzfragen bei Bildern, Slogans oder Schriftarten sind zu klären. - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Jeder Werbeartikel, insbesondere importierte Produkte, muss sicher im Gebrauch sein. Das ProdSG verpflichtet dazu, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen – das betrifft z. B. elektrische Werbegeschenke oder Spielzeug. - Steuergesetze (EStG, UStG)
Steuerlich gibt es Grenzen, bis zu denen Werbeartikel als Betriebsausgaben gelten und pauschal versteuert werden dürfen. Diese Schwellenwerte sollten unbedingt eingehalten werden. - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind – etwa bei der personalisierten Übergabe eines Werbeartikels – gelten strenge Datenschutzregeln.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine Pflicht, sondern schützt dein Unternehmen vor hohen Geldbußen und Imageschäden. Wer hier frühzeitig prüft, spart sich im Nachhinein teure Korrekturen und rechtliche Auseinandersetzungen.
Urheberrecht und Markenrecht beachten
Einer der häufigsten rechtlichen Stolpersteine bei Werbeartikeln ist die Verwendung geschützter Marken oder urheberrechtlich geschützter Designs. Viele Unternehmen unterschätzen, wie schnell hier eine Rechtsverletzung vorliegt. Du darfst beispielsweise nicht einfach ein bekanntes Zitat, ein Comic-Bild oder gar das Logo eines anderen Unternehmens auf deinen Werbeartikel drucken – selbst wenn du es nur „witzig“ findest oder der Meinung bist, es würde deine Zielgruppe ansprechen.
Wichtige Fragen, die du dir stellen solltest:
- Habe ich die Erlaubnis, dieses Bild oder Logo zu verwenden?
- Ist der verwendete Slogan eventuell markenrechtlich geschützt?
- Nutze ich Schriftarten oder Designelemente, die lizenziert sind?
- Habe ich die Rechte an verwendeten Fotos und Grafiken?
Besonders riskant ist es, bei Plattformen wie Canva, Shutterstock oder Freepik Bilder oder Icons zu laden und dann auf Werbeartikel zu drucken. Viele dieser Inhalte dürfen zwar für Online-Grafiken oder Präsentationen genutzt werden, nicht aber für physische Produkte oder den kommerziellen Weiterverkauf.
Auch das sogenannte „Corporate Design“ spielt hier eine Rolle: Wenn du als Werbeagentur oder Druckdienstleister im Auftrag arbeitest, musst du sicherstellen, dass du die Nutzungsrechte des Kunden respektierst – sonst drohen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.
Kurz gesagt: Lieber einmal zu viel prüfen als zu wenig. Denn Urheberrechtsverstöße sind teuer – und oft vermeidbar.
Datenschutz und DSGVO bei Werbegeschenken
Sobald du einen Werbeartikel mit einer bestimmten Person verbindest, greift die DSGVO. Klingt erstmal harmlos, ist aber hochrelevant – vor allem in Zeiten personalisierter Werbung. Wenn du zum Beispiel einen Kaffeebecher mit dem Namen des Empfängers oder eine personalisierte Grußkarte mitsendest, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Und genau da wird es heikel.
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?
- Einwilligung erforderlich: Willst du Werbegeschenke an Personen senden, die keine Kundenbeziehung zu dir haben, brauchst du eine ausdrückliche Einwilligung.
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden (z. B. Versand des Werbeartikels).
- Datensparsamkeit: Nur die notwendigsten Daten dürfen erhoben werden (Name, Adresse – keine sensiblen Daten).
- Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen nachweisen können, wann und wie eine Einwilligung erfolgt ist.
Auch bei Gewinnspielen, Online-Aktionen oder Newsletter-Anmeldungen, bei denen ein Werbeartikel als Anreiz dient, ist der Datenschutz ein kritischer Punkt. Hier solltest du klar kommunizieren, wofür die Daten genutzt werden, und transparente Datenschutzerklärungen bereitstellen.
Und nicht zu vergessen: Die Auftragsverarbeitung mit externen Dienstleistern (z. B. Werbemittelhändler oder Versanddienstleister) muss über entsprechende Verträge rechtlich abgesichert werden.
Datenschutz ist kein lästiges Bürokratie-Thema – sondern ein essenzieller Baustein deiner Marketingstrategie. Wer hier seriös und rechtskonform arbeitet, gewinnt Vertrauen.

Kennzeichnungspflichten verstehen
Viele Werbeartikel unterliegen bestimmten Kennzeichnungspflichten, die gesetzlich vorgeschrieben sind – insbesondere wenn es sich um technische Produkte, Textilien, Lebensmittel oder Kinderspielzeug handelt. Doch auch bei scheinbar einfachen Produkten wie einer Tasche oder einem Becher können Pflichtangaben erforderlich sein.
Wichtige Kennzeichnungselemente:
- CE-Kennzeichnung: Für elektrische Geräte, Spielzeuge oder Produkte, die bestimmten EU-Richtlinien unterliegen.
- Herstellerangaben: Wer ist der Inverkehrbringer? Name und Adresse sind Pflicht.
- Materialangaben: Besonders bei Textilien und Verpackungen.
- Warnhinweise: Zum Beispiel bei Kleinteilen („Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“).
Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben – sondern auch deine gesamte Charge unverkäuflich machen. Gerade bei Importprodukten aus Asien ist Vorsicht geboten: Viele erfüllen nicht die europäischen Standards oder tragen falsche CE-Kennzeichen („China Export“ statt „Conformité Européenne“).
Tipp: Kläre bereits vor der Produktion oder Bestellung mit dem Hersteller, welche Kennzeichnungen notwendig sind – und verlasse dich nicht blind auf Zusagen ohne schriftliche Bestätigung.
Lauterkeitsrecht und unlautere Werbung vermeiden
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das zentrale Regelwerk, das darüber entscheidet, ob eine Werbemaßnahme – also auch ein Werbeartikel – rechtlich zulässig ist. Ziel des UWG ist es, fairen Wettbewerb zu garantieren und Verbraucher sowie Mitbewerber vor irreführenden oder aggressiven Werbepraktiken zu schützen.
Was ist unlauter bei Werbeartikeln?
Ein Werbeartikel kann dann als unlauter gelten, wenn:
- er als versteckte Werbung dient, etwa ohne klar erkennbaren werblichen Charakter,
- die Zielgruppe in unangemessener Weise beeinflusst wird, z. B. durch übermäßig wertvolle Geschenke,
- der Artikel den Empfänger in seiner Entscheidungsfreiheit über Gebühr beeinflusst,
- Kinder oder Jugendliche durch Werbeartikel direkt zum Kauf oder zur Nutzung animiert werden,
- die Aktion Druck ausübt („Nur heute!“ oder „Nur solange der Vorrat reicht!“) ohne tatsächliche Verknappung.
Besonders heikel sind Koppelungsgeschäfte, etwa wenn ein Werbegeschenk nur bei Abschluss eines Vertrags oder Kaufs ausgegeben wird. Hier kann schnell der Eindruck entstehen, dass das Geschenk den Kauf beeinflussen soll – was als unzulässige Beeinflussung gelten kann.
Auch bei medizinischen Produkten ist das UWG besonders streng: Im Zusammenhang mit Medikamenten, medizinischen Geräten oder Nahrungsergänzungsmitteln dürfen Werbeartikel nur sehr eingeschränkt verwendet werden (siehe auch Abschnitt zum HWG weiter unten).
Praxis-Tipp: Lass deine Werbekampagne im Zweifel von einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht prüfen – besonders wenn es sich um größere Aktionen oder neue Produktgruppen handelt. Eine Abmahnung durch einen Mitbewerber kann nicht nur teuer, sondern auch imageschädigend sein.
Steuerrechtliche Aspekte bei Werbegeschenken
Auch das Steuerrecht hat beim Thema Werbeartikel ein Wörtchen mitzureden. Grundsätzlich gilt: Werbegeschenke sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wird das nicht beachtet, kann es schnell teuer werden.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Freibetrag pro Empfänger und Jahr:
Laut § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dürfen Werbegeschenke nur dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn ihr Wert 35 Euro pro Jahr und Empfänger nicht übersteigt. Achtung: Dieser Betrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer, falls der Empfänger kein Vorsteuerabzugsrecht hat. - Aufzeichnungspflicht:
Es muss dokumentiert werden, wer welches Geschenk erhalten hat – inklusive Wertangabe und Datum. Anonyme Streuartikel (z. B. Kugelschreiber auf Messen) sind hiervon ausgenommen. - Pauschalversteuerung möglich:
Unternehmen können Geschenke pauschal mit 30 % (§ 37b EStG) versteuern. Das wird häufig genutzt, um beim Empfänger keine steuerlichen Verpflichtungen auszulösen – besonders im B2B-Bereich wichtig. - Keine Absetzbarkeit bei Privatgeschenken:
Werbegeschenke an Privatpersonen ohne Geschäftsbezug können nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – hier greift das sogenannte Abzugsverbot. - Keine Umsatzsteuer bei Gratisartikeln:
Streuartikel mit einem Einzelwert von unter 10 Euro gelten in der Regel als umsatzsteuerlich unproblematisch, sofern sie ohne Gegenleistung verteilt werden.
Die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln ist ein echter Klassiker für Betriebsprüfungen. Wer hier sauber dokumentiert und im Rahmen bleibt, hat nichts zu befürchten – wer aber wahllos Präsente verteilt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.
Werbeartikel im B2B vs. B2C Bereich
Die Zielgruppe eines Werbeartikels macht einen großen Unterschied – auch rechtlich. Je nachdem, ob du Geschäftsleute oder Privatkunden ansprichst, gelten unterschiedliche Spielregeln.
Im B2B-Bereich:
- Höherwertige Werbeartikel sind in der Regel akzeptiert – z. B. ein USB-Stick, ein Kalender oder ein Buch.
- Es wird davon ausgegangen, dass Empfänger rational entscheiden und nicht leicht zu beeinflussen sind.
- Trotzdem gelten auch hier die steuerlichen Grenzen (35 Euro) sowie Dokumentationspflichten.
- Bei öffentlichen Stellen oder Behörden kann es zusätzliche Vorschriften geben (z. B. Antikorruptionsrichtlinien).
Im B2C-Bereich:
- Verbraucher genießen einen besonderen Schutz, besonders vor Beeinflussung.
- Bei Gewinnspielen oder „Gratiszugaben“ sind oft besondere Informationspflichten zu erfüllen.
- Der Eindruck, ein Geschenk sei „nur noch heute“ verfügbar, kann schnell als Druckausübung gewertet werden – das ist unzulässig.
- Transparenz ist essenziell: Der Werbecharakter darf nie verschleiert werden.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Kugelschreiber als Werbegeschenk auf einer Messe ist in beiden Fällen unproblematisch. Ein hochwertiger Bluetooth-Lautsprecher für einen Privatkunden im Rahmen einer „Treueaktion“ kann jedoch als wettbewerbsrechtlich problematisch angesehen werden – vor allem, wenn keine klaren Teilnahmebedingungen oder Einschränkungen angegeben sind.
Die Faustregel lautet: Je näher der Werbeartikel an einem echten Geschenk oder einer Belohnung ist, desto strenger sollten die rechtlichen Maßstäbe angelegt werden – insbesondere bei Verbrauchern.

Spezielle Regelungen für medizinische und pharmazeutische Produkte
In kaum einem anderen Bereich ist Werbung so streng reguliert wie in der Medizin- und Pharmabranche. Wer hier Werbeartikel verteilt, muss besonders sorgfältig vorgehen – denn das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt enge Grenzen.
Was ist erlaubt – und was nicht?
- Werbeartikel für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind gegenüber Laien komplett verboten.
- Im B2B-Bereich (z. B. Arztpraxen) dürfen Werbeartikel nur geringen Wert haben – die Grenze liegt meist bei weniger als 1 Euro.
- Es darf kein Anreiz zur Verschreibung entstehen – auch indirekt.
- Werbung für Medizinprodukte (z. B. Blutdruckmessgeräte) ist etwas freier, aber ebenfalls reguliert.
Beispiele für problematische Werbegeschenke:
- Hochwertige Geräte für Ärzte oder Pflegepersonal
- Gutscheine, Rabatte oder Geschenke an Patienten im Zusammenhang mit Arzneien
- Werbeartikel mit gesundheitsbezogenen Aussagen ohne zugelassene Werbeaussage
Wichtig: Auch der Eindruck einer „Belohnung“ für eine Verordnung oder Empfehlung ist problematisch. Hier drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche – etwa wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB).
Tipp für Anbieter: Lass jede Werbeaktion im Gesundheitsbereich juristisch prüfen – es reicht nicht, sich auf frühere Kampagnen zu berufen. Die rechtliche Lage wird immer wieder angepasst.
Besonderheiten bei Online-Werbung mit Giveaways
In Zeiten von Social Media, Influencer-Marketing und E-Commerce haben sich auch die Werbemethoden verändert – und mit ihnen die rechtlichen Herausforderungen. Gerade bei Online-Werbung, bei der Giveaways oder kostenlose Werbeartikel angeboten werden, sind Transparenz und rechtliche Klarheit besonders wichtig.
Was musst du beachten?
- Kennzeichnungspflicht von Werbung:
Wenn Influencer oder Unternehmen auf Social Media ein Produkt verschenken oder ein Werbegeschenk bewerben, muss klar und deutlich erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt. Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ sollten gut sichtbar vorangestellt werden – Hashtags wie #ad oder #sponsored allein reichen oft nicht aus. - Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen:
Wer ein Gewinnspiel oder eine Aktion mit Gratis-Giveaways startet, muss vollständige und transparente Teilnahmebedingungen angeben. Diese sollten unter anderem folgende Informationen enthalten:- Wer darf teilnehmen?
- Wie lange läuft die Aktion?
- Wie wird der Gewinner ermittelt?
- Was passiert mit den erhobenen Daten?
- Gibt es Einschränkungen oder Ausschlussgründe?
- Datenschutz nach DSGVO:
Sobald bei einem Online-Gewinnspiel personenbezogene Daten erhoben werden (z. B. Name, E-Mail, Adresse), gelten die strengen Regeln der DSGVO. Es muss klar kommuniziert werden, wie die Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. - Keine Irreführung:
Es darf nicht suggeriert werden, dass jeder Teilnehmer ein Geschenk erhält, wenn tatsächlich nur ein Bruchteil der Teilnehmer ein Werbeartikel bekommt. Auch das Versprechen „Nur noch wenige verfügbar“ muss ehrlich gemeint sein. - E-Mail-Werbung mit Werbeartikeln:
Willst du im Rahmen eines Newsletters ein Gratis-Geschenk anbieten („Erhalte ein Geschenk bei Anmeldung“), brauchst du eine rechtssichere Einwilligung zum Newsletterversand. Sonst droht eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung per E-Mail.
Praxisbeispiel:
Ein Online-Shop bietet eine Trinkflasche mit Logo als „Dankeschön“ für Neukunden an, die sich zum Newsletter anmelden. Solche Aktionen funktionieren gut – aber nur, wenn die Bedingungen klar formuliert sind und die Datenverarbeitung DSGVO-konform abläuft.
Fazit: Online-Kampagnen mit Werbeartikeln bieten enormes Potenzial – aber nur, wenn sie rechtlich wasserdicht sind. Sonst kann ein kleiner Fehler schnell zu großen Problemen führen.
Importierte Werbeartikel und Produktsicherheit
Viele Werbeartikel stammen aus dem Ausland – insbesondere aus China, Indien oder der Türkei. Der Preis ist meist günstig, die Auswahl riesig. Aber Achtung: Importierte Produkte müssen den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen, sonst machst du dich als Importeur haftbar.
Worauf musst du achten?
- CE-Kennzeichnung:
Viele Produkte – insbesondere elektronische Geräte, Spielzeug oder Produkte mit sicherheitsrelevanten Funktionen – müssen eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese muss korrekt angebracht sein, d. h. sichtbar, dauerhaft und leserlich. - Konformitätserklärung:
Der Hersteller oder Importeur muss für CE-pflichtige Produkte eine Konformitätserklärung vorlegen können. Darin bestätigt er, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht. - Produkthaftung:
Wer ein Produkt nach Deutschland einführt, haftet wie ein Hersteller. Kommt es zu Schäden, z. B. durch einen defekten USB-Stick oder ein explodierendes Ladegerät, kann das teuer werden – unabhängig davon, wer das Produkt tatsächlich hergestellt hat. - Kennzeichnung des Inverkehrbringers:
Auf dem Produkt oder der Verpackung muss der Name und die Adresse des Inverkehrbringers (also deiner Firma) vermerkt sein. Fehlt diese Angabe, ist das Produkt formell nicht verkehrsfähig. - Rückrufpflicht:
Stellt sich heraus, dass dein Werbeartikel gefährlich ist oder nicht den Vorschriften entspricht, musst du ihn zurückrufen und ggf. melden – z. B. an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA).
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen verschenkt Powerbanks als Werbegeschenk. Nach kurzer Zeit stellen sich Defekte ein – einige Geräte fangen beim Laden Feuer. Da die Powerbanks aus China stammen und keine CE-Kennzeichnung tragen, muss das Unternehmen nicht nur die Artikel zurückrufen, sondern auch für entstandene Schäden haften.
Tipp:
Arbeite bei Importen nur mit erfahrenen Partnern zusammen und verlange vorab alle relevanten Nachweise, z. B. CE-Zertifikate, Prüfberichte, Materialangaben. Der günstigste Artikel kann schnell der teuerste werden, wenn er rechtlich nicht einwandfrei ist.
Nachhaltigkeit und Greenwashing vermeiden
Nachhaltige Werbeartikel sind voll im Trend – zu Recht. Verbraucher achten immer mehr darauf, wie umweltfreundlich ein Produkt ist und unter welchen Bedingungen es produziert wurde. Viele Unternehmen nutzen das und setzen auf „grüne“ Werbegeschenke. Doch Vorsicht: Wer hier übertreibt oder falsche Versprechen macht, riskiert eine Abmahnung wegen Greenwashing.
Was zählt als Greenwashing?
- Vage Aussagen ohne Beleg: „Klimafreundlich“, „nachhaltig“ oder „umweltschonend“ ohne nachvollziehbare Erklärung oder Nachweis.
- Falsche Siegel oder Labels: Wer mit Umweltzertifikaten wirbt, die nicht existieren oder nicht zertifiziert wurden, handelt irreführend.
- Übertreibungen: Ein Produkt mit 1 % Recyclinganteil als „aus recycelten Materialien“ zu bewerben, ist problematisch.
Wie vermeidest du rechtliche Probleme?
- Belege bereitstellen: Wenn du mit Umweltversprechen wirbst, musst du diese nachweisen können – etwa durch Zertifikate (z. B. FSC, Blauer Engel) oder transparente Produktionsnachweise.
- Keine Suggestionen: Vermeide Darstellungen, die den Eindruck erwecken, dein Produkt sei „mehr grün“, als es wirklich ist.
- Konkrete Formulierungen: Statt „umweltfreundlich“ lieber „aus 100 % recyceltem PET“ – das ist prüfbar und verständlich.
Rechtliche Grundlage:
Das UWG verbietet irreführende Werbung – und dazu zählen auch übertriebene Umweltversprechen. Die Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale Bundesverband und Wettbewerbszentrale beobachten diesen Bereich sehr genau und gehen regelmäßig gegen Verstöße vor.
Praxis-Tipp:
Wenn du auf nachhaltige Werbeartikel setzt – was absolut sinnvoll ist – arbeite mit zertifizierten Anbietern und achte auf transparente Kommunikation. So schützt du dich vor rechtlichen Problemen und stärkst gleichzeitig deine Markenwahrnehmung.
Praxis-Checkliste für rechtssichere Werbeartikel
Du hast jetzt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennengelernt. Damit du in der Praxis den Überblick behältst, findest du hier eine kompakte Checkliste, mit der du deine Werbeartikel schnell und sicher prüfen kannst. Diese Liste hilft dir, rechtliche Fallstricke zu vermeiden – egal, ob du Giveaways auf Messen verteilst, Online-Kampagnen planst oder hochwertige Kundengeschenke verschickst.
✅ 1. Rechtliche Einordnung des Werbeartikels
- Ist der Artikel ein Streuartikel oder ein individualisiertes Geschenk?
- Ist der Wert unter 10 € (für Streuartikel) oder unter 35 € (für steuerlich absetzbare Geschenke)?
- Ist der Artikel im Kontext deiner Branche erlaubt (z. B. bei Arzneimittelwerbung)?
✅ 2. Urheber- und Markenrechte prüfen
- Wird ein eigenes Design verwendet oder liegen die Nutzungsrechte Dritter vor?
- Ist das verwendete Logo, Design oder Zitat urheberrechtlich geschützt?
- Bei Fremdbildern: Wurde die Lizenz korrekt erworben und für Werbezwecke freigegeben?
✅ 3. Datenschutz beachten
- Werden personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet?
- Liegt eine Einwilligung zur Verarbeitung vor (z. B. bei Gewinnspielen)?
- Ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dienstleistern abgeschlossen?
✅ 4. Produktsicherheit und Kennzeichnung
- Ist der Artikel CE-pflichtig? Wenn ja: Ist die CE-Kennzeichnung korrekt?
- Gibt es gesetzliche Anforderungen zur Kennzeichnung (z. B. Materialangaben, Warnhinweise)?
- Ist der Inverkehrbringer auf Produkt oder Verpackung eindeutig angegeben?
✅ 5. Steuerrechtliche Prüfung
- Wird der Artikel als Betriebsausgabe verbucht?
- Ist der Wert pro Empfänger dokumentiert?
- Wird ggf. die Pauschalversteuerung (§ 37b EStG) angewendet?
✅ 6. Lauterkeitsrecht einhalten
- Ist der Werbeartikel klar als Werbung erkennbar?
- Wird der Empfänger nicht unangemessen beeinflusst?
- Sind Gewinnspiele und Zugabenaktionen rechtlich korrekt aufgesetzt?
✅ 7. Green Claims und Nachhaltigkeit
- Sind Umweltversprechen belegbar?
- Wird mit echten, zertifizierten Labels gearbeitet?
- Ist die Nachhaltigkeitskommunikation nachvollziehbar und konkret?
✅ 8. Dokumentation & Nachweise sichern
- Alle Einwilligungen (Datenschutz, E-Mail-Marketing etc.) dokumentiert?
- Lizenzen, CE-Nachweise und Produkttests abgelegt?
- Teilnahmebedingungen, Versandprotokolle und Steuerbelege archiviert?
Diese Liste ersetzt keine rechtliche Beratung, bietet dir aber eine solide Grundlage, um deine Werbeartikel-Aktivitäten systematisch und rechtskonform zu gestalten.
Fazit
Werbeartikel sind ein kraftvolles Marketinginstrument – aber sie bergen auch rechtliche Risiken, die viele Unternehmen unterschätzen. Zwischen Urheberrecht, DSGVO, Produktsicherheit und Steuerrecht kann ein kleiner Fehler schnell zu einer großen Abmahnung oder gar einem Bußgeld führen. Deshalb lohnt sich der genaue Blick: Welche Produkte werden genutzt, wie werden sie gestaltet, wie kommuniziert man ihre Verteilung?
Besonders im digitalen Zeitalter, in dem Kunden sensibilisierter denn je auf Themen wie Datenschutz und Nachhaltigkeit reagieren, ist Rechtskonformität nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Ausdruck von Seriosität und Verantwortung.
Die gute Nachricht: Mit etwas Planung, einer soliden Checkliste und den richtigen Partnern an deiner Seite kannst du Werbeartikel nicht nur effektiv, sondern auch rechtsicher einsetzen. Und das zahlt sich langfristig aus – im Vertrauen deiner Kunden, im Schutz deiner Marke und in der rechtlichen Absicherung deines Unternehmens.
FAQs – Häufig gestellte Fragen
1. Darf ich jeden Artikel einfach als Werbegeschenk verwenden?
Nicht ganz. Artikel, die unter bestimmte Produktsicherheits- oder Branchenvorgaben fallen (z. B. Technik, Spielzeug, Arzneimittel), müssen geprüft und korrekt gekennzeichnet sein. Auch urheberrechtlich geschützte Designs dürfen nicht ohne Erlaubnis genutzt werden.
2. Muss ich bei jeder Geschenkaktion Einwilligungen einholen?
Kommt darauf an. Wenn du das Geschenk ohne Datenerhebung und direkt überreichst (z. B. auf einer Messe), brauchst du keine Einwilligung. Bei personalisierten oder online verschickten Artikeln greift die DSGVO – dann ist eine Einwilligung notwendig.
3. Was passiert, wenn mein importierter Werbeartikel unsicher ist?
Dann haftest du als Inverkehrbringer. Du musst möglicherweise einen Rückruf starten, Schadensersatz zahlen und kannst mit Bußgeldern rechnen. Daher solltest du bei der Auswahl deiner Lieferanten besonders sorgfältig vorgehen.
4. Wie kann ich Greenwashing vermeiden?
Vermeide vage Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, wenn du sie nicht belegen kannst. Arbeite stattdessen mit anerkannten Zertifikaten (z. B. FSC, GOTS, Blauer Engel) und formuliere konkret, was dein Produkt besonders macht.
5. Muss ich jede Werbeaktion steuerlich dokumentieren?
Ja – wenn du den Werbeartikel steuerlich geltend machen willst. Du brauchst einen Nachweis über den Empfänger, den Wert des Geschenks und ggf. die Versteuerung nach § 37b EStG. Anonyme Streuartikel bis 10 Euro sind davon ausgenommen.


