§ 837 BGB – Haftung des Gebäudeverwalters: Pflicht und Risiko

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Die Haftung des Grundstücksbesitzers stellt einen wesentlichen Aspekt im deutschen Immobilienrecht dar. Nach § 837 BGB trägt der Besitzer eines Gebäudes oder derjenige, der die Verwaltung über das Grundstück ausübt, eine hohe Verantwortung. Es geht hierbei nicht nur um die Instandhaltung, sondern ebenfalls um das Risikomanagement möglicher Gefährdungen, die von einer Immobilie ausgehen können.

Im Rahmen der Pflichten des Gebäudeverwalters ist es notwendig, permanent zu gewährleisten, dass das Grundstück keine Gefahren für Dritte birgt. Versäumnisse können gravierende rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Ein tiefgreifendes Verständnis für das Risikomanagement im Kontext der Immobilienverwaltung wird somit zur unvermeidbaren Notwendigkeit. Die Vermeidung von Haftungsfällen ist nicht nur aus rechtlicher Sicht geboten, sondern minimiert auch ökonomische Risiken für die beteiligten Parteien.

Die Präzision des Gesetzestextes verlangt von den Grundstücksbesitzern und ihren Verwaltern eine umsichtige und vorausblickende Gebäudeverwaltung, bei der Sicherheit großgeschrieben wird. Wer hier umfassend informiert ist und nach bestem Wissen handelt, kann das Haftungsrisiko deutlich reduzieren.

Einführung in § 837 BGB

Die Haftung des Grundstücksbesitzers und die Verantwortung des Gebäudeverwalters sind zwei Aspekte, die tief in § 837 BGB verwurzelt sind. Dieser Abschnitt legt die Grundlage für das Verständnis, wie der Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht wird und welche Rolle die Gefährdungshaftung dabei spielt. Es ist entscheidend, dass sowohl Eigentümer als auch Verwalter die Inhalte dieses Paragraphen genau verstehen, um ihre Rechte und Pflichten angemessen zu wahren.

Die richtige Verwaltung des Eigentums spielt eine zentrale Rolle bei der Minimierung von Risiken und der Vermeidung von Haftungsansprüchen. Durch die effiziente Verwaltung wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen zur Instandhaltung und Sicherheit des Gebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden. Dies dient nicht nur dem Schutz des Eigentums selbst, sondern auch dem Schutz der darin lebenden oder arbeitenden Personen.

Definition der Haftung des Gebäudeverwalters

Die Haftung des Gebäudeverwalters beinhaltet die Pflicht, das ihm anvertraute Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Schäden oder Unfälle zu verhindern. Verletzt der Verwalter diese Pflichten, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen. Die Basis dieser Verantwortlichkeit ist die Gefährdungshaftung, welche besagt, dass der Besitzer oder Verwalter für Schäden haftet, die durch das Gebäude verursacht werden, unabhängig von seinem eigenen Verschulden.

Bedeutung für Eigentümer und Verwalter

Die Bedeutung dieses rechtlichen Rahmens ist für Eigentümer und Verwalter von Gebäuden immens. Sie müssen nicht nur die rechtlichen Aspekte ihrer Verantwortlichkeiten kennen, sondern auch, wie sie diese Pflichten auf eine Weise erfüllen können, die sowohl das Eigentum als auch die darin befindlichen Menschen schützt. Eine klare Verständigung darüber, welchen Umfang die Haftung des Grundstücksbesitzers hat, hilft dabei, umfassende Strategien zur Risikovermeidung zu entwickeln und somit die Basis für eine effektive Verwaltung zu schaffen.

Optionen zur Haftung im Kontext

Im Bereich der Immobilienverwaltung, insbesondere im Rahmen des § 837 BGB, wird die Haftung eines Gebäudeverwalters sowohl unter vertraglichen als auch deliktischen Aspekten beleuchtet. Diese Differenzierung ist entscheidend, um die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Risiken präzise abzustecken. Ein Verwaltervertrag legt üblicherweise die vertragliche Haftung fest, während die deliktische Haftung sich aus der Übertretung gesetzlicher Pflichten ableitet. Für eine effektive Risikoabsicherung ist es folglich unerlässlich, beide Haftungsarten gründlich zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die vertragliche Haftung bezieht sich auf die Bedingungen, die zwischen Eigentümern und Verwaltern vereinbart wurden. Diese beinhalten oft spezifische Pflichten wie die Wartung des Eigentums und die Verwaltung aller damit verbundenen Angelegenheiten. Es ist zwingend, dass Verwalterverträge klar und umfänglich bestimmen, welche Leistungen erwartet werden, um spätere Dispute zu vermeiden.

In Kontrast dazu steht die deliktische Haftung, die eintritt, wenn durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Schäden entstehen, die gesetzlich nicht durch den Verwaltervertrag abgedeckt sind. Das Risiko einer solchen Haftungsübernahme kann gravierend sein, insbesondere wenn es zu personellen oder sachlichen Schäden kommt, die weitreichende finanzielle Folgen haben können.

Siehe auch  § 280 BGB – „Pflichtverletzungen und ihre Folgen“

Das Verständnis dieser beiden Haftungsoptionen ist grundlegend für die präzise Risikoabsicherung. Es empfiehlt sich, sowohl vertragliche Details als auch gesetzliche Vorgaben regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den Schutz für alle Parteien zu maximieren. Hierbei können rechtliche Beratungen eine wesentliche Rolle spielen, um den Verwaltervertrag den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten und umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren.

Pflichten des Gebäudeverwalters

Die Rolle des Gebäudeverwalters ist mit umfangreichen Verantwortlichkeiten verbunden, die vor allem die Instandhaltungspflicht und die Informationspflichten des Verwalters umfassen. Diese Pflichten sind essenziell, um die Sicherheit und Funktionalität der betreuten Immobilien zu gewährleisten und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Die Instandhaltungspflicht bildet das Fundament der Verwaltertätigkeit. Sie beinhaltet nicht nur die regelmäßige Überprüfung des Zustands des Gebäudes, sondern auch die Durchführung notwendiger Reparaturen und Modernisierungen. Dies soll sicherstellen, dass alle baulichen Anlagen stets den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen und funktional bleiben. Eine vernachlässigte Instandhaltung kann rasch zu erheblichen Schäden führen, die unter Umständen eine Haftung gemäß § 837 BGB nach sich ziehen.

Instandhaltungsmaßnahmen

  • Überprüfung und Wartung der technischen Anlagen
  • Ausführung von Reparaturen
  • Modernisierung zur Einhaltung aktueller Standards

Informationspflichten

Die Informationspflichten des Verwalters sind ebenfalls kritisch. Sie schließen die Pflicht ein, alle relevanten Informationen über das Gebäude umgehend an die Eigentümer und Mieter weiterzugeben. Dies betrifft nicht nur regelmäßige Updates zum Zustand der Immobilie, sondern auch die sofortige Benachrichtigung bei auftretenden Mängeln oder Schäden.

  1. Aufklärung der Eigentümer über den baulichen Zustand
  2. Informierung über gesetzliche Änderungen, die das Gebäude betreffen
  3. Mitteilung von Notfallsituationen oder Schäden

Die Sorgfalt bei der Erfüllung dieser Pflichten schützt nicht nur die physische Substanz des Gebäudes, sondern dient auch dem Schutz der Verwalter vor möglichen Ansprüchen wegen Pflichtverletzung. Jeder Aspekt der Verwalterverantwortung, von der Instandhaltung bis zur Informationsweitergabe, muss daher präzise und gewissenhaft ausgeführt werden, um die rechtlichen und praktischen Anforderungen des § 837 BGB zu erfüllen.

Risiken für den Gebäudeverwalter

Als Gebäudeverwalter sind Haftungsrisiken eine ständige Begleiterin Ihrer beruflichen Tätigkeit. Diese können sich aus unterschiedlichsten Situationen ergeben, wie etwa durch Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten bis hin zu Unfällen auf dem verwalteten Eigentum. Ein fundiertes Risikomanagement ist deshalb unerlässlich.

Gebäudeverwalter-Versicherung

Haftungsrisiken verstehen

Die Palette der Haftungsrisiken ist breit: von Personenschäden, die durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen entstehen können, über Sachschäden durch fehlerhafte Instandhaltung, bis hin zu Vermögensschäden wegen Versäumnissen im kaufmännischen Management. Es ist entscheidend, dass Sie alle potenziellen Gefahrenquellen kennen und bewerten.

Absicherung durch Versicherungen

Die effektive Absicherung gegen diese Risiken erfordert den Abschluss spezieller Versicherungen. Eine Gebäudeverwalter-Versicherung bietet hier umfassenden Schutz. Zu den empfohlenen Policen zählt vor allem die Berufshaftpflichtversicherung, die im Falle eines Haftungsanspruches die finanziellen Folgen abdeckt.

Weitere Informationen zum Ausbau Ihrer Sicherheitsstrategie finden Sie auf dieser juristischen Informationsseite.

Haftung bei Mängeln und Schäden

In der Verwaltung von Immobilien ist die Unterscheidung zwischen Mängeln und Schäden zentral für die Haftung nach § 837 BGB. Während sich ein Mangel auf Defekte bezieht, die bereits bei Übernahme der Immobilie existierten, entstehen Schäden erst im Laufe der Nutzung. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Haftungsverpflichtung des Verwalters bildet.

Praxisbeispiele illustrieren, wie schnell aus einem nicht behobenen Mangel ein ernsthafter Schadensfall resultieren kann. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein ignorierter Defekt an der Heizanlage, der zu einem umfassenden Wasserschaden führt. Solche Vorfälle verdeutlichen die Bedeutung einer gewissenhaften Überwachung und Instandhaltung durch den Gebäudeverwalter, um Haftungsansprüche zu vermeiden.

Um die Haftung bei Mängeln und entstandenen Schäden genau zu verstehen, ist es hilfreich, auf spezifische Schadensfälle und die damit verbundene Rechtsprechung zu § 837 BGB zu achten. In jedem Fall ist die korrekte Identifikation und schnelle Behebung dieser Mängel durch den Verwalter unerlässlich, um größere Schäden und folglich auch die Haftungsrisiken zu minimieren.

Rechte der Mieter und Eigentümer

Im Rahmen der Immobilienverwaltung sind sowohl Mieterrechte als auch Eigentümeransprüche von zentraler Bedeutung, um die Wohn- und Nutzungsqualität zu sichern. Dabei spielen Schadensersatz und Mängelbeseitigung eine wesentliche Rolle, wenn es um die Verantwortung des Gebäudeverwalters geht.

Schadensersatzansprüche entstehen häufig aus der Nichtbeachtung bestehender Pflichten zur Instandhaltung und zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Immobilie. Wenn ein Mieter oder Eigentümer durch Versäumnisse des Verwalters einen Schaden erleidet, kann ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies ist besonders relevant, wenn die Mieterrechte durch vernachlässigte Mängelbeseitigung beeinträchtigt werden.

Siehe auch  Wirkung der Anfechtung nach § 1958 erklärt

Die Mängelbeseitigung ist ein kritischer Bereich, in dem die Eigentümeransprüche besonders deutlich werden. Eigentümer haben das Recht, eine Wertminderung ihrer Immobilien durch nicht behobene Mängel zu verhindern. Die rechtzeitige und fachgerechte Behebung solcher Mängel durch den Verwalter ist daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Pflicht.

Weitere Informationen über die Haftung im Kontext der Mängelbeseitigung finden Sie in diesem ausführlichen Artikel: Haftung des Gebäudebesitzers nach § 837.

RechtBeschreibungRelevanz für
SchadensersatzKompensation für erlittene Schäden durch Versäumnisse des VerwaltersMieter & Eigentümer
MängelbeseitigungRechtliche Pflicht zur Behebung von Mängeln zur WerterhaltungEigentümer

Das Wissen um Ihre Rechte als Mieter oder Eigentümer ist essentiell, um angemessen auf Verletzungen dieser Rechte reagieren zu können. Detaillierte Fallbeispiele und weitere juristische Einblicke bieten nützliche Informationen auf Rechtstipps zu Mieterrechten.

Einfluss von Verwarnungen und Abmahnungen

Verwarnungen und Abmahnungen spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der Haftung des Gebäudeverwalters. Sie fungieren als rechtliche Instrumente, die darauf abzielen, den Verwalter auf seine Pflichten aufmerksam zu machen und ihn im Falle von Pflichtverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Der adäquate Umgang mit diesen Werkzeugen ist daher essentiell, um finanzielle und rechtliche Haftungsfolgen zu vermeiden.

Durch den Einsatz von Verwarnungen kann ein frühzeitiges Bewusstsein für kleinere Verstöße geschaffen und somit potenziell gravierendere Abmahnungen vermieden werden. Abmahnungen hingegen signalisieren ernsthafte Pflichtverletzungen, die bei Nichtbeachtung sogar zur Auflösung von Vertragsverhältnissen führen können. Daher ist ein systematisches und besonnenes Vorgehen bei Verwarnungen und Abmahnungen unerlässlich, um die Einhaltung der Verwalterpflichten zu gewährleisten.

Neben der korrekten Anwendung der rechtlichen Maßnahmen ist es ebenso wichtig, diese präzise zu dokumentieren. Die Dokumentation hilft nicht nur bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern dient auch als Beleg für die Durchführung aller erforderlichen Schritte im Rahmen der Verwalterverantwortlichkeit.

InstrumentZweckMögliche Konsequenzen
VerwarnungFrühzeitiges Bewusstsein für PflichtverletzungenKorrektur des Verhaltens ohne rechtliche Haftungsfolgen
AbmahnungWarnung bei ernsten PflichtverletzungenRechtliche Schritte, eventuelle Vertragsauflösung

Die effektive Nutzung von Verwarnungen und Abmahnungen schützt nicht nur die Rechte und das Eigentum der Mieter und Eigentümer, sondern sichert auch die professionelle und rechtlich abgesicherte Ausführung der Verwalterpflichten. Daher ist es unabdingbar, dass Verwalter sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und die gesetzlichen Vorgaben präzise umsetzen.

Gerichtsentscheidungen zu § 837 BGB

In der Rechtspraxis hat eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen die Auslegung von § 837 BGB maßgeblich beeinflusst. Eine genaue Betrachtung dieser Urteile zeigt, wie detailliert und unterschiedlich die Rechtsprechung in der Anwendung dieser Vorschriften sein kann. Durch analysierte Fälle erhalten sowohl Eigentümer als auch Verwalter tiefere Einblicke in die rechtlichen Anforderungen und können ihre Risiken besser managen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Präzedenzfällen, die richtungsweisend für zukünftige Entscheidungen im Zusammenhang mit dem § 837 BGB sind. Diese Gerichtsentscheidungen dienen nicht nur als Orientierungshilfen, sondern definieren oft den Rahmen für zukünftige Haftungsmaßnahmen in ähnlich gelagerten Fällen. Durch das Studium dieser Fälle kann eine intensivere Auseinandersetzung mit dem § 837 BGB und dessen praktische Umsetzung erreicht werden.

Präzedenzfälle § 837 BGB

Unter Juristen ist es allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung, insbesondere § 837 BGB Urteile, nicht nur theoretische Rechtsauslegung darstellen, sondern vielmehr praktische Leitlinien bieten, die in realen Situationen Geltung finden. Diese Entscheidungen zu verstehen und richtig zu interpretieren, ist unerlässlich für alle Beteiligten im Bereich der Grundstücksverwaltung.

Prävention von Haftungsansprüchen

Die Prävention von Haftungsansprüchen in der Gebäudeverwaltung ist essenziell, um potenzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Konflikte effektiv zu vermeiden. Durch proaktive Maßnahmen zur Haftungsprävention lässt sich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich reduzieren. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Risikominimierung, die durch verschiedene Strategien erreicht werden kann.

Ein effektiver Weg zur Risikominimierung besteht in der Implementierung klarer Verwaltungsvorschriften und regelmäßiger Überprüfungen der Einhaltung dieser Vorschriften. Es ist wichtig, dass alle Prozesse und Aktivitäten des Gebäudemanagements nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit Mieter:innen und Eigentümer:innen von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Parteien über relevante Veränderungen und Vorschriften informiert sind.

Haftungsausschlüsse sind ein weiterer wichtiger Bestandteil der Haftungsprävention. Diese sollten klar formuliert sein und in den Verträgen zwischen dem Verwalter und den Nutzer:innen der Immobilie festgehalten werden. Solche Klauseln helfen, das Haftungsrisiko für den Verwalter zu begrenzen, indem sie die Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen die Vorschriften auf die Nutzer:innen übertragen. Es ist allerdings wichtig, dass Haftungsausschlüsse rechtlich durchsetzbar und angemessen sind, um ihre Gültigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten.

Siehe auch  § 826 BGB – „Sittenwidrigkeit und Vorsatz – der harte Deliktstatbestand“

Die regelmäßige Schulung und Weiterbildung des Verwaltungspersonals können ebenfalls zur Haftungsprävention beitragen. Durch sie wird gewährleistet, dass das Personal stets über die neuesten rechtlichen Anforderungen informiert ist und diese im täglichen Betrieb umsetzen kann. Somit wird das Risiko von Handlungen, die zu Haftungsansprüchen führen könnten, minimiert.

Letztlich ist das Hauptziel jeder Maßnahme zur Haftungsprävention, eine rechtssichere und verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern, die die Interessen und Sicherheit aller Beteiligten schützt. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Gebäudeverwalter seine Risiken effektiv steuern und langfristig ein sicheres sowie rechtlich abgesichertes Umfeld schaffen.

Bedeutung von Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz nimmt eine zentrale Rolle in der Absicherung von Gebäudeverwaltern gegen potenzielle Haftungsansprüche ein. Umfassend gewählt, kann dieser nicht nur als finanzieller Puffer dienen, sondern vermittelt auch eine professionelle Sicherheit in der täglichen Arbeit. Die Verwalterhaftpflicht ist dabei ein entscheidendes Instrument, das speziell auf die Bedürfnisse professioneller Verwaltung abgestimmt ist.

Wichtige Versicherungsarten für Verwalter

Der effektive Schutz durch spezielle Versicherungspolicen ermöglicht es Verwaltern, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, ohne dabei ständig das Risiko hoher Schadensersatzforderungen zu fürchten. Zu den grundlegenden Policen zählen neben der Verwalterhaftpflicht auch spezifische Gebäudeversicherungen, die umfangreich Schutz bieten.

VersicherungsartZweckEignung für Verwalter
VerwalterhaftpflichtversicherungDeckung von Schadensansprüchen, die im Rahmen der Tätigkeit entstehenEssentiell für alle Verwalter
GebäudeversicherungenSchutz gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden am GebäudeIdeal für Verwalter von Eigentümergemeinschaften
RechtsschutzversicherungÜbernahme von Kosten für RechtsstreitigkeitenNützlich zur Abdeckung juristischer Auseinandersetzungen

Die Auswahl und Kombination der richtigen Versicherungspolicen sichert nicht nur gegen aktuelle, sondern auch gegen potenzielle zukünftige Risiken ab. Dabei ist es empfehlenswert, mit einem spezialisierten Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten, um ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu entwickeln, das den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Schulung und Weiterbildung für Verwalter

Die stetige Schulung für Verwalter und deren Weiterbildung sind entscheidende Säulen zur Sicherstellung ihrer Professionalität und zur Haftungsvermeidung im Umgang mit Immobilienverwaltung. Diese Bildungsmaßnahmen bieten nicht nur eine solide Basis für die tägliche Arbeit, sondern fördern auch eine umfassende Kompetenzsteigerung, die im dynamischen Umfeld des Immobilienmanagements unverzichtbar ist.

Zur Unterstützung der beruflichen Entwicklung existieren zahlreiche Angebote von renommierten Bildungsinstituten, die speziell auf die Bedürfnisse von Verwaltern zugeschnitten sind. Diese Kurse decken eine breite Palette von Themen ab, von rechtlichen Aspekten bis hin zu technischen Neuerungen im Gebäudemanagement.

  • Notwendigkeit und Nutzen: Regelhafte Weiterbildungsprogramme tragen dazu bei, dass Verwalter auf dem neuesten Stand der rechtlichen und technologischen Entwicklungen bleiben. Dies ist essentiell, um Risiken effektiv zu managen und Regressansprüche zu minimieren.
  • Angebote von Institutionen: Verschiedene Bildungsträger wie Fachhochschulen und private Akademien bieten zertifizierte Lehrgänge an, die praktische Fähigkeiten mit theoretischem Wissen verknüpfen. Solche Kurse sind darauf ausgerichtet, die rechtliche Sorgfalt und das technische Verständnis, die für die Verwaltung von Gebäuden erforderlich sind, zu vertiefen.

Letztlich gewährleistet eine kontinuierliche Weiterbildung nicht nur die persönliche Weiterentwicklung und Berufszufriedenheit der Verwalter, sondern schützt auch die Eigentümer und Mieter von Immobilien durch eine professionellere und sicherere Verwaltung.

Fazit zu § 837 BGB

Der § 837 BGB bildet eine zentrale Grundlage für die Haftung von Gebäudeverwaltern. In unserer Betrachtung haben wir gesehen, wie essenziell es für Verwalter ist, die eigenen Pflichten zu kennen und die damit verbundenen Risiken zu managen. Der Fazit § 837 BGB zeigt, dass rechtliche Konsequenzen nicht nur gravierend, sondern auch vielfältig sein können, weshalb eine präzise Kenntnis der Regulierungen im Haftungsrecht unabdingbar ist.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Analyse hat verdeutlicht, dass eine gründliche Auseinandersetzung mit den Instandhaltungspflichten und Informationserfordernissen vonnöten ist. Wir haben ebenso die Bedeutung von Versicherungsschutz hervorgehoben und die Notwendigkeit von Schulungsmaßnahmen für Verwalter diskutiert. Versicherungen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, um eventuelle finanzielle Risiken effektiv zu begrenzen und die Zukunft der Immobilienverwaltung zu sichern.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der Haftung

Rechtliche Entwicklungen werden weiterhin das Feld der Immobilienverwaltung prägen. Wir dürfen erwarten, dass Gerichtsentscheidungen und Gesetzesanpassungen die Rahmenbedingungen des § 837 BGB beeinflussen und ggf. neue Verwalterpflichten etablieren können. Für alle Beteiligten gilt daher, den rechtlichen Diskurs aufmerksam zu verfolgen, um auf veränderte Anforderungen angemessen reagieren zu können und Haftungsrisiken proaktiv zu steuern.

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