Tierrecht
Das Tierrecht regelt Halterpflichten und Haftung rund um Haus-, Nutz- und Wildtiere. Zentral ist die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, die bei Luxustieren wie Hund und Katze verschuldensunabhängig eingreift: Der Halter haftet auch ohne eigenes Verschulden. Behandelt werden außerdem die Haftung des Tieraufsehers nach § 834 BGB, Hundebisse mit Schmerzensgeld und Tierarztkosten, Leinen- und Maulkorbpflicht nach Landesrecht, Wildunfälle und Wildschadensersatz, Tierschutzvorgaben zur Haltung sowie Tiere im Mietrecht und im Nachbarrecht.
Tierarztrechnung zu hoch? Was die GOT erlaubt und was nicht
Tierärzte rechnen nach der GOT ab: einfacher bis dreifacher Satz, im Notdienst bis zum Vierfachen plus 50 Euro. Woran sich eine zu hohe Rechnung erkennen lässt.
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