Nach einem Verkehrsunfall befinden Sie sich oft in einer belastenden Situation. Neben möglichen Verletzungen und dem Schock müssen Sie sich mit komplexen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Das Verkehrsunfallrecht regelt, welche Ansprüche Geschädigte geltend machen können und wie die Schadensregulierung erfolgt. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und zeigt, worauf Sie nach einem Unfall achten sollten.
Was ist das Verkehrsunfallrecht?
Das Verkehrsunfallrecht gehört zum Verkehrszivilrecht und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen nach einem Verkehrsunfall. Es definiert, welche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und wer die Kosten für entstandene Schäden trägt. Ein Verkehrsunfall ist dabei ein plötzliches, ungewolltes Ereignis im Straßenverkehr, das zu Personen- oder Sachschäden führt.
Die Grundlage des Verkehrsunfallrechts bilden verschiedene Gesetze, insbesondere:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), besonders § 823 (Schadensersatzpflicht)
- Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 7 (Gefährdungshaftung)
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Während das Verkehrsunfallrecht die zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls regelt, befasst sich das Verkehrsstrafrecht mit möglichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Unfall, wie Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.
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Rechtliche Grundprinzipien im Verkehrsunfallrecht
Im Verkehrsunfallrecht sind einige zentrale Rechtsprinzipien von besonderer Bedeutung, die die Haftung und Schadensregulierung maßgeblich bestimmen:

Gefährdungshaftung
Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen – unabhängig von einem Verschulden. Diese Gefährdungshaftung basiert auf der Erkenntnis, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeugs immer mit Risiken verbunden ist.
Verschuldenshaftung
Neben der Gefährdungshaftung gibt es die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB. Hier haftet derjenige, der schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) einen Schaden verursacht hat. Der Fahrer eines Fahrzeugs haftet in der Regel nach diesem Prinzip.
Mitverschulden
Bei einem Mitverschulden des Geschädigten kann die Haftung des Unfallverursachers gemäß § 254 BGB gemindert werden. Die Schadensersatzpflicht wird dann entsprechend der Verschuldensanteile aufgeteilt. Dies führt zu einer prozentualen Verteilung der Haftung zwischen den Unfallbeteiligten.
Beweislast
Grundsätzlich muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden durch den Unfall verursacht wurde. Bei der Gefährdungshaftung muss er jedoch kein Verschulden nachweisen. In bestimmten Fällen kann der Anscheinsbeweis helfen: Bei typischen Unfallabläufen wird vermutet, dass der Unfall auf die übliche Ursache zurückzuführen ist.
Nach aktueller Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.03.2022 – VI ZR 24/21) ist die Beweislast bei Auffahrunfällen besonders relevant: Es spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden, wenn nicht besondere Umstände nachgewiesen werden können.
Der Ablauf der Schadensregulierung
Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall folgt einem bestimmten Ablauf. Kennen Sie diesen Prozess, können Sie Ihre Rechte effektiver wahrnehmen:

- Unfallstelle absichern und Beweise sichern: Dokumentieren Sie den Unfallort durch Fotos, notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen und tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus.
- Polizei hinzuziehen: Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollte immer die Polizei gerufen werden.
- Schäden dokumentieren: Lassen Sie bei Sachschäden über 750 Euro ein Gutachten erstellen. Bei geringeren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag.
- Ansprüche anmelden: Melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an.
- Fristen beachten: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
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Wichtige Schadenspositionen im Verkehrsunfallrecht
Nach einem Unfall können verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht werden. Die wichtigsten sind:
Sachschäden
- Reparaturkosten: Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungswert: Bei Totalschaden der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs
- Merkantiler Minderwert: Wertminderung trotz fachgerechter Reparatur
- Nutzungsausfall: Entschädigung für den Zeitraum ohne Fahrzeug
- Mietwagenkosten: Alternative zum Nutzungsausfall
Personenschäden
- Heilbehandlungskosten: Arzt- und Krankenhauskosten
- Verdienstausfall: Entgangener Lohn oder Gewinn
- Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche und seelische Leiden
- Haushaltsführungsschaden: Bei Beeinträchtigung der Haushaltsführung
- Pflegekosten: Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Unfall
Wichtig: Nach der Rechtsprechung des BGH können Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes ersetzt verlangt werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert und mindestens sechs Monate weitergenutzt wird (BGH, Urteil vom 23.11.2010 – VI ZR 35/10).
Totalschaden oder Reparatur? Die richtige Entscheidung treffen
Eine zentrale Frage nach einem Unfall ist, ob das Fahrzeug repariert werden sollte oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diese Entscheidung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen:

Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall wird in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (Wiederbeschaffungsaufwand) ersetzt.
Reparaturfall
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen Reparaturfall. Der Geschädigte kann dann die vollständigen Reparaturkosten ersetzt verlangen.
Die 130%-Grenze
Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte auch dann die Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert übersteigen, aber unterhalb von 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen. Voraussetzung ist, dass:
- Das Fahrzeug fachgerecht repariert wird
- Das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter genutzt wird
- Das Fahrzeug verkehrssicher ist
Die Entscheidung zwischen Reparatur und Abrechnung auf Totalschadenbasis sollte nicht überstürzt getroffen werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, welche Option in Ihrem individuellen Fall vorteilhafter ist.
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Die Taktiken der Versicherungen erkennen und abwehren
Versicherungen verfolgen wirtschaftliche Interessen und versuchen oft, ihre Zahlungen zu minimieren. Kennen Sie die typischen Taktiken, können Sie sich besser schützen:

Typische Strategien der Versicherungen
Ihre Rechte als Geschädigter
- Freie Wahl des Gutachters bei Schäden über 750 €
- Freie Wahl der Werkstatt
- Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Anspruch auf merkantilen Minderwert
- Recht auf anwaltliche Vertretung auf Kosten des Schädigers
Typische Versicherungstaktiken
- Verweigerung eines neutralen Gutachtens
- Verweis auf angeblich günstigere Partnerwerkstätten
- Kürzung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten
- Vorlage höherer Restwertangebote aus Internetbörsen
- Verzögerung der Regulierung durch wiederholte Nachfragen
Besonders problematisch ist das sogenannte „aktive Schadensmanagement“ der Versicherungen. Dabei versuchen sie, den Geschädigten direkt zu kontaktieren und die Schadensregulierung zu übernehmen – oft zum Nachteil des Geschädigten.
Achtung: Lassen Sie sich nicht auf Angebote der gegnerischen Versicherung ein, ohne diese vorher von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Oft werden wichtige Schadenspositionen „vergessen“ oder zu niedrig angesetzt.
Rechtsprechung zu Versicherungstaktiken
Die Rechtsprechung hat einige Grenzen für Versicherungstaktiken gesetzt:
- Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte nicht auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden kann, wenn diese nur aufgrund von Sonderkonditionen mit der Versicherung günstiger ist (BGH, Urteil vom 22.06.2010 – VI ZR 302/08).
- Bei Fahrzeugen bis zu drei Jahren oder bei regelmäßiger Wartung in Markenwerkstätten ist ein Verweis auf freie Werkstätten unzumutbar.
- Der Geschädigte muss sich nicht auf Restwertangebote aus überregionalen Internetbörsen verweisen lassen (BGH, Urteil vom 13.10.2009 – VI ZR 318/08).
Lassen Sie sich nicht unter Wert abfinden!
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
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Besondere Fallkonstellationen im Verkehrsunfallrecht
Neben den Standardfällen gibt es im Verkehrsunfallrecht besondere Konstellationen, die spezielle rechtliche Fragen aufwerfen:

Unfallflucht
Bei Unfallflucht (§ 142 StGB) des Unfallgegners können Ansprüche über die Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden. Wichtig ist, den Unfall unverzüglich der Polizei zu melden und alle verfügbaren Beweise zu sichern.
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen
Bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) gelten besondere Regeln. Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) dürfen von Verkehrsregeln abweichen, müssen aber die nötige Sorgfalt walten lassen.
Wildunfälle
Bei Wildunfällen haftet grundsätzlich niemand für das Wild. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird nur durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wichtig ist, den Unfall der Polizei zu melden und eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung zu erhalten.
Unfälle im Ausland
Bei Unfällen im EU-Ausland können Ansprüche oft über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend gemacht werden. Die Verjährungsfristen und das anwendbare Recht können jedoch variieren.
Nach einem Urteil des BGH vom 17.11.2021 (IV ZR 113/20) kann bei Wildunfällen auch dann ein Anspruch gegen die Teilkaskoversicherung bestehen, wenn das Tier nicht direkt getroffen wurde, sondern der Schaden durch ein Ausweichmanöver entstanden ist.
Die Bedeutung anwaltlicher Vertretung im Verkehrsunfallrecht
Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist komplex und erfordert spezialisiertes Wissen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen:

Vorteile einer anwaltlichen Vertretung
Fachliche Expertise
- Spezialisiertes Wissen im Verkehrsunfallrecht
- Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
- Erfahrung mit Versicherungstaktiken
- Realistische Einschätzung von Ansprüchen
Praktische Vorteile
- Übernahme der gesamten Korrespondenz
- Durchsetzung aller Schadenspositionen
- Entlastung des Geschädigten
- Höhere Erfolgsaussichten
Wichtig zu wissen: Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind Teil des Schadens und müssen bei alleiniger Unfallverursachung durch den Unfallgegner von dessen Versicherung getragen werden. Für Sie entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Ein Anwalt sollte insbesondere in folgenden Fällen hinzugezogen werden:
- Bei Personenschäden
- Bei komplexen Haftungsfragen (z.B. Mitverschulden)
- Bei Totalschaden oder hohen Reparaturkosten
- Bei Streitigkeiten mit der Versicherung
- Bei Unfällen mit Auslandsbezug
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Praktische Tipps für Verkehrsunfallopfer
Abschließend möchten wir Ihnen einige praktische Tipps geben, wie Sie nach einem Verkehrsunfall richtig handeln:

- Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen und für die Sicherheit aller Beteiligten sorgen.
- Beweise sichern: Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen machen, Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Keine voreiligen Schuldeingeständnisse: Unterschreiben Sie keine Erklärungen am Unfallort und machen Sie keine Schuldeingeständnisse.
- Polizei hinzuziehen: Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden immer die Polizei rufen.
- Ärztliche Untersuchung: Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen, auch wenn Sie zunächst keine Beschwerden haben.
- Gutachter beauftragen: Bei Schäden über 750 Euro einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
- Rechtsanwalt konsultieren: Ziehen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu.
Muss ich die Reparaturkosten vorstrecken?
Nein, in vielen Fällen kann eine Abtretungserklärung an die Werkstatt gegeben werden, sodass diese direkt mit der Versicherung abrechnet. Alternativ kann ein Kostenvorschuss von der gegnerischen Versicherung verlangt werden.
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Nach der Rechtsprechung des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.04.2011 – 12 W 195/11) ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine vier- bis sechswöchige Prüfungsfrist für die Versicherung angemessen. Mit anwaltlicher Hilfe kann dieser Prozess oft beschleunigt werden.
Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wenn die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt, kann ein Rechtsanwalt ein Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Die Kosten hierfür trägt bei Erfolg die gegnerische Partei.
Lassen Sie sich nach einem Unfall professionell beraten
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Fazit: Ihre Rechte im Verkehrsunfallrecht kennen und durchsetzen
Das Verkehrsunfallrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das spezielle Kenntnisse erfordert. Nach einem Unfall stehen Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu, die jedoch oft gegen den Widerstand der Versicherungen durchgesetzt werden müssen.
Mit dem Wissen aus diesem Ratgeber sind Sie besser informiert über Ihre Rechte und können erste Schritte einleiten. Für eine optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich jedoch die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Die Kosten hierfür trägt bei alleiniger Unfallverursachung durch den Unfallgegner dessen Versicherung.
Handeln Sie nach einem Unfall besonnen, sichern Sie Beweise und lassen Sie sich kompetent beraten – so stellen Sie sicher, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
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