Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße, die mit empfindlichen Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden können. Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer kann unbeabsichtigt in eine Situation geraten, in der plötzlich ein Strafverfahren droht – sei es durch einen Moment der Unachtsamkeit oder eine Fehleinschätzung.
Wichtige Bereiche des Verkehrsstrafrechts

Das Verkehrsstrafrecht umfasst verschiedene Straftatbestände, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählen:
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich strafbar. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, aber bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben sein.
Mögliche Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug, MPU
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Dieser Tatbestand liegt vor, wenn jemand im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Typische Fälle sind Rotlichtverstöße, gefährliche Überholmanöver oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit konkreter Gefährdung.
Mögliche Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Führerscheinentzug
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bezeichnet, macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, bevor er die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung am Unfall ermöglicht hat. Dies gilt auch bei scheinbar geringfügigen Sachschäden wie Parkremplern.
Mögliche Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Führerscheinentzug
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, macht sich strafbar. Dies gilt auch, wenn der Führerschein bereits entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht.
Mögliche Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, verlängerte Sperrfrist
Sind Sie von einer Verkehrsstraftat betroffen?
Unsere Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Der rechtliche Prozess bei Verkehrsstraftaten

Bei Verkehrsstraftaten durchläuft das Verfahren typischerweise folgende Phasen:
1. Ermittlungsverfahren
Nach einer Anzeige oder einem Unfall leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. In dieser Phase werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und ggf. ein Gutachten erstellt. Bereits hier ist es wichtig, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.
Wichtig: Machen Sie ohne anwaltlichen Rat keine Aussagen gegenüber der Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen, ohne dass Ihnen dies negativ ausgelegt werden darf.
2. Abschluss des Ermittlungsverfahrens
Das Ermittlungsverfahren kann auf verschiedene Weise enden:
- Einstellung des Verfahrens (§ 170 Abs. 2 StPO) bei unzureichendem Tatverdacht
- Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO), z.B. Zahlung einer Geldauflage
- Erlass eines Strafbefehls ohne Hauptverhandlung
- Anklageerhebung und Hauptverhandlung
3. Mögliche Sanktionen
Bei einer Verurteilung drohen je nach Schwere des Vergehens:
- Geldstrafe (bemessen in Tagessätzen)
- Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung)
- Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist für die Neuerteilung
- Fahrverbot für die Dauer von 1-3 Monaten
- Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
- Anordnung einer MPU („Idiotentest“) vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht

Eine effektive Verteidigung im Verkehrsstrafrecht kann den Unterschied zwischen einer Einstellung des Verfahrens und einer empfindlichen Strafe ausmachen. Folgende Strategien kommen häufig zum Einsatz:
Überprüfung der Beweismittel
Ein erfahrener Verteidiger prüft kritisch die Beweismittel wie:
- Korrekte Durchführung von Alkohol- oder Drogentests
- Zuverlässigkeit und Eichung von Messgeräten
- Ordnungsgemäße Dokumentation der Beweiskette
- Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen
Oft können Verfahrensfehler zu einer Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
Einlassung und Schadenswiedergutmachung
Nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage kann eine wohlüberlegte Einlassung sinnvoll sein, insbesondere wenn:
- Eine Schadenswiedergutmachung möglich ist
- Reue und Einsicht gezeigt werden können
- Besondere persönliche Umstände vorliegen
- Eine Einstellung gegen Auflagen erreicht werden kann
Tätiger Reue bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Bei einer Unfallflucht sieht § 142 Abs. 4 StGB die Möglichkeit einer Strafmilderung oder sogar eines Absehens von Strafe vor, wenn der Täter sich nachträglich meldet. Diese „tätige Reue“ muss freiwillig und innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen.
Achtung: Auch wenn Sie sich nachträglich melden, sollten Sie dies nur nach Rücksprache mit einem Anwalt tun, um keine selbstbelastenden Aussagen zu machen.
Professionelle Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Unsere Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht verfügen über langjährige Erfahrung und kennen die effektivsten Verteidigungsstrategien. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen in allen Verfahrensstadien.
Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsstraftaten

Die beste Verteidigung ist, gar nicht erst in die Situation zu kommen, sich wegen einer Verkehrsstraftat verantworten zu müssen. Beachten Sie daher folgende Präventionsmaßnahmen:
Alkohol und Drogen
- Strikte Trennung von Fahren und Alkoholkonsum
- Auch „geringe“ Mengen können bereits strafbar sein
- Beachten Sie Restalkohol am nächsten Morgen
- Verzichten Sie komplett auf Drogen im Straßenverkehr
Unfallverhalten
- Bleiben Sie immer am Unfallort, auch bei kleinen Schäden
- Warten Sie mindestens eine angemessene Zeit (ca. 30 Minuten)
- Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, wenn der Geschädigte nicht erscheint
- Informieren Sie die Polizei bei Unklarheiten
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
- Halten Sie sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Fahren Sie vorausschauend und defensiv
- Halten Sie ausreichend Abstand
- Vermeiden Sie Ablenkungen wie Handynutzung
„Vorsicht ist nicht Feigheit, und Leichtsinn ist nicht Mut.“
Kontakt für rechtliche Unterstützung

Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht zur Verfügung. Wir bieten:
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
- 24-Stunden-Notrufservice für dringende Fälle
- Umfassende Beratung und Vertretung in allen Verfahrensstadien
- Langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht
- Individuelle Verteidigungsstrategien
Hinweis: Bei einer polizeilichen Vorladung oder einem Strafbefehl sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen. Fristen können kurz sein, und eine frühzeitige Intervention verbessert Ihre Chancen erheblich.
Das Verkehrsstrafrecht kann jeden Verkehrsteilnehmer treffen und die Konsequenzen können weitreichend sein. Von Geldstrafen über den Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen – die möglichen Folgen sollten nicht unterschätzt werden. Eine frühzeitige und kompetente Rechtsberatung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder im Ernstfall an unsere Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht zu wenden.