Das Namensrecht in Deutschland regelt, wie Namen erworben, geführt und geschützt werden. Es ist ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsrechts und betrifft jeden Bürger in verschiedenen Lebensphasen – von der Geburt über die Eheschließung bis hin zu besonderen Situationen wie Adoption oder internationalen Namenskonflikten. Ab Mai 2025 treten zudem bedeutende Änderungen in Kraft, die mehr Flexibilität bei der Namenswahl ermöglichen.
Grundlagen des Namensrechts
Das Namensrecht ist ein fundamentaler Bestandteil der persönlichen Identität und wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt. Es umfasst sowohl Vor- als auch Nachnamen und definiert, unter welchen Umständen Namen geändert werden können.
Das Namensrecht schützt die Identität und regelt die Namensführung in Deutschland
Mit dem neuen Namensrecht, das ab Mai 2025 in Kraft tritt, werden die Möglichkeiten bei der Namenswahl deutlich erweitert. Besonders bei Eheschließungen und für Kinder ergeben sich neue Optionen bei der Wahl von Doppelnamen.
Rechtliche Beratung zum Namensrecht
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Namenserteilung bei Geburt
Die Namensgebung bei der Geburt folgt in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben, die sowohl den Vor- als auch den Nachnamen betreffen.

Die Namenserteilung bei Geburt folgt familiären und rechtlichen Traditionen
Regelungen für Vornamen
Bei der Wahl des Vornamens haben Eltern in Deutschland relativ große Freiheiten. Dennoch gibt es einige Einschränkungen:
- Der Name darf dem Kindeswohl nicht schaden
- Der Name muss als Vorname erkennbar sein
- Der Name darf nicht lächerlich oder anstößig sein
- Der Bundesgerichtshof hat Eltern ein „Namens-Erfindungsrecht“ eingeräumt
Regelungen für Nachnamen
Bei der Vergabe des Nachnamens gelten folgende Grundsätze:
Bis April 2025:
- Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Familiennamen: Kind erhält diesen Namen
- Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen: Entscheidung für einen der beiden Namen
- Keine Einigung: Familiengericht entscheidet
Ab Mai 2025:
- Möglichkeit eines Doppelnamens für das Kind
- Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden
- Bei fehlender Bestimmung: automatisch Doppelname in alphabetischer Reihenfolge
Namensänderung im Erwachsenenalter
Im Erwachsenenalter gibt es verschiedene Anlässe und rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung.

Namensänderungen erfordern offizielle Dokumente und behördliche Genehmigungen
Namensänderung bei Eheschließung
Bei der Eheschließung haben Paare folgende Möglichkeiten:
Bis April 2025:
- Beibehaltung der bisherigen Namen
- Wahl eines gemeinsamen Familiennamens (eines Partners)
- Nur ein Partner kann einen Doppelnamen führen
Ab Mai 2025:
- Beide Partner können einen gemeinsamen Doppelnamen führen
- Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geführt werden
- Bereits verheiratete Paare können ihren Namen einmalig ändern
- Maximal zwei Namen können kombiniert werden (keine „Bandwurm-Namen“)
Namensänderung aus wichtigem Grund
Abseits von Eheschließungen kann eine Namensänderung aus wichtigem Grund beantragt werden:
- Schwer auszusprechende oder zu schreibende Namen
- Anstößige oder lächerlich wirkende Namen
- Schutz vor Verfolgung oder Diskriminierung
- Nach Geschlechtsänderung (in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsgesetz)
Leitfaden zur Namensänderung
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Künstler- und Pseudonyme
Künstlernamen und Pseudonyme nehmen im Namensrecht eine Sonderstellung ein. Sie werden nicht als offizieller bürgerlicher Name geführt, genießen aber dennoch rechtlichen Schutz.

Künstlernamen und Pseudonyme genießen besonderen rechtlichen Schutz
Rechtlicher Status von Künstlernamen
Künstlernamen und Pseudonyme:
- Sind keine amtlichen Namen, erscheinen nicht im Personalausweis
- Werden durch § 12 BGB (Namensrecht) geschützt
- Können als Marke eingetragen und geschützt werden
- Dürfen im geschäftlichen Verkehr verwendet werden
Verwendung im Alltag
In der Praxis können Künstlernamen:
- Auf Verträgen verwendet werden (mit Hinweis auf den bürgerlichen Namen)
- In der Öffentlichkeit und Medien genutzt werden
- Auf Kunstwerken, Büchern oder Musikveröffentlichungen stehen
Internationale Namenskonflikte
In einer globalisierten Welt kommt es häufig zu Herausforderungen, wenn unterschiedliche Rechtssysteme aufeinandertreffen.

Internationale Namenskonflikte entstehen durch unterschiedliche rechtliche Traditionen
Typische Herausforderungen
Bei internationalen Ehen oder Migration können folgende Probleme auftreten:
Unterschiedliche Namenstraditionen:
- Patronymische Systeme (z.B. skandinavisch, russisch)
- Mehrnamige Systeme (z.B. spanisch, portugiesisch)
- Geschlechtsspezifische Namensformen (z.B. slawisch)
Rechtliche Konflikte:
- Anerkennung ausländischer Namensänderungen
- Umgang mit Sonderzeichen und Umlauten
- Transkription aus nicht-lateinischen Schriftsystemen
Lösungsansätze
Das neue Namensrecht berücksichtigt internationale Aspekte stärker:
- Anerkennung geschlechtsspezifischer Namensformen (z.B. sorbisch)
- Flexiblere Handhabung von Doppelnamen
- Möglichkeit zur Anpassung des Namens an das deutsche Rechtssystem
Internationale Namensberatung
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Rechtliche Grundlagen
Das Namensrecht in Deutschland basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die zusammen einen umfassenden Rechtsrahmen bilden.

Die rechtlichen Grundlagen des Namensrechts sind in verschiedenen Gesetzen verankert
Zentrale Gesetzestexte
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 12 BGB: Grundlegender Namensschutz
- §§ 1355-1362 BGB: Ehename
- §§ 1616-1618 BGB: Geburtsname des Kindes
Weitere Rechtsquellen:
- Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Selbstbestimmungsgesetz (bei Geschlechtsänderung)
§ 12 BGB: Namensrecht
„Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“
Diese zentrale Vorschrift schützt den Namen vor unbefugter Verwendung durch Dritte und bildet die Grundlage des Namensschutzes in Deutschland.
Praxisbeispiele
Anhand konkreter Fälle lassen sich die Prinzipien des Namensrechts besser verstehen.
Fall 1: Doppelname nach Eheschließung
Familie Schmidt-Müller heiratet im Juni 2025. Nach dem neuen Namensrecht entscheiden sich beide Partner für den gemeinsamen Doppelnamen „Schmidt Müller“ ohne Bindestrich. Ihr gemeinsames Kind erhält ebenfalls diesen Doppelnamen.
Rechtliche Bewertung: Nach dem neuen Namensrecht ist diese Konstellation problemlos möglich. Beide Ehepartner können denselben Doppelnamen führen, und das Kind kann diesen Namen ebenfalls erhalten.
Fall 2: Namensänderung nach Geschlechtsanpassung
Eine Person mit dem Namen „Alexander Sacharow“ ändert ihr Geschlecht zu weiblich. Der slawische Nachname würde in der weiblichen Form „Sacharowa“ lauten.
Rechtliche Bewertung: Mit dem neuen Namensrecht in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist eine Anpassung des Nachnamens an das geänderte Geschlecht möglich, sodass die Person nun „Alexandra Sacharowa“ heißen kann.
Fall 3: Künstlername und Markenrecht
Ein Musiker verwendet seit Jahren den Künstlernamen „Soundmaster“. Als eine Firma diesen Namen für ihre Produkte nutzen will, kommt es zum Rechtsstreit.
Rechtliche Bewertung: Obwohl der Künstlername nicht im Personalausweis steht, genießt er Schutz nach § 12 BGB. Wenn der Musiker den Namen bereits etabliert hat, kann er gegen die unbefugte Nutzung vorgehen.
Häufige Fragen zum Namensrecht
Kann ich meinem Kind jeden beliebigen Vornamen geben?
Nein, es gibt Einschränkungen. Der Name darf dem Kindeswohl nicht schaden, muss als Vorname erkennbar sein und darf nicht lächerlich oder anstößig sein. Das Standesamt prüft jeden Vornamen und kann ihn ablehnen, wenn er diesen Kriterien nicht entspricht.
Wie kann ich meinen Namen aus wichtigem Grund ändern lassen?
Sie müssen einen Antrag beim zuständigen Standesamt stellen und einen wichtigen Grund nachweisen. Dazu zählen beispielsweise schwer auszusprechende Namen, anstößige Namen oder Schutz vor Verfolgung. Die Behörde prüft jeden Fall individuell.
Was kostet eine Namensänderung?
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Art der Namensänderung. Für die Erklärung zur Namensänderung fallen Gebühren zwischen 20 und 30 Euro an. Hinzu kommen Kosten für neue Dokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Können bereits verheiratete Paare vom neuen Namensrecht profitieren?
Ja, auch bereits verheiratete Paare können ab Mai 2025 einmalig ihren Namen ändern. Sie können entweder einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen oder den bisherigen Ehenamen widerrufen.
Wie werden Minderheiten im neuen Namensrecht berücksichtigt?
Das neue Namensrecht stärkt Traditionen anerkannter Minderheiten. Beispielsweise sind vom Vornamen abgeleitete Nachnamen für friesische Kinder möglich (z.B. „Jansen“ von „Jan“). Ebenso sind geschlechtsspezifische Namensformen erlaubt, wie die Anfügung von „-a“ für Frauen in der sorbischen Volksgruppe.
Persönliche Beratung zum Namensrecht
Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer Situation? Unsere Experten für Namensrecht stehen Ihnen mit individueller Beratung zur Verfügung.
Fazit
Das Namensrecht in Deutschland befindet sich im Wandel. Mit den Neuerungen ab Mai 2025 wird es flexibler und berücksichtigt moderne Familienmodelle besser. Dennoch bleibt es ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Aspekte des persönlichen und familiären Lebens berührt.
Bei spezifischen Fragen zu Ihrer individuellen Situation empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Standesämter sind die erste Anlaufstelle für alle Änderungen des Namens, können aber bei komplexeren Fällen an spezialisierte Rechtsanwälte verweisen.
Das Namensrecht ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer persönlichen Identität – die neuen Regelungen tragen dazu bei, dass es besser an die Vielfalt moderner Lebensentwürfe angepasst wird.