Das Betreuungsrecht bietet Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, den notwendigen rechtlichen Schutz. Es sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie das Betreuungsrecht funktioniert und welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt.

Grundlagen des Betreuungsrechts

Das Betreuungsrecht regelt, wann und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer vom Gericht für eine betreuungsbedürftige Person bestellt wird. Es betrifft erwachsene Menschen, die wegen einer Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Wann kommt eine Betreuung in Frage?

Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Das bedeutet, dass keine andere Hilfe zur Verfügung steht, wie etwa durch Familienangehörige, Bevollmächtigte oder soziale Dienste. Das Betreuungsgericht prüft in jedem Einzelfall, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist.

Flowchart zur Bestellung eines Betreuers nach dem Betreuungsrecht

Kernprinzipien des Betreuungsrechts

  • Erforderlichkeitsprinzip: Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie notwendig ist
  • Wunsch und Wille: Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt
  • Selbstbestimmung: Größtmögliche Autonomie bleibt erhalten
  • Verhältnismäßigkeit: Betreuung nur im erforderlichen Umfang
  • Vorrang der Vorsorgevollmacht: Eine Betreuung ist nicht nötig, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt

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Ablauf und Zuständigkeiten im Betreuungsrecht

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Eine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst oder von Dritten beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) angeregt werden. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen. Dazu gehört in der Regel ein ärztliches Gutachten und die Anhörung der betroffenen Person sowie weiterer Beteiligter.

Dokumente mit Amtsgerichtsstempel zum Betreuungsrecht

Aufgaben des Betreuers

Die Betreuungsperson wird für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt, zum Beispiel:

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Postangelegenheiten

Der Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter, muss aber stets den Willen und die Wünsche der betreuten Person berücksichtigen. Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und kann weiterhin selbst Entscheidungen treffen, soweit sie dazu in der Lage ist.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht, das die Selbstbestimmung der betreuten Personen noch stärker in den Mittelpunkt stellt und die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert.

Betreuer im Gespräch mit einer betreuten Person zum Betreuungsrecht

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Rechte und Schutz der betreuten Person

Wahrung der Autonomie

Das Betreuungsrecht zielt darauf ab, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu wahren. Der Betreuer muss die Wünsche der betreuten Person respektieren, sofern diese nicht ihrem Wohl zuwiderlaufen. Die betreute Person behält ihre rechtliche Handlungsfähigkeit und kann weiterhin selbst Entscheidungen treffen, soweit sie dazu in der Lage ist.

Schutzsymbol mit Menschenfiguren zum Betreuungsrecht

Beschwerdemöglichkeiten

Die betreute Person hat das Recht, sich gegen Entscheidungen des Betreuers oder des Betreuungsgerichts zu beschweren. Beschwerden können beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht werden. Auch Angehörige und andere nahestehende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerden einlegen.

Wichtig: Eine Betreuung bedeutet keine Entmündigung! Die betreute Person behält ihre rechtliche Handlungsfähigkeit und kann weiterhin selbst Entscheidungen treffen, soweit sie dazu in der Lage ist.

Einwilligungsvorbehalt

In besonderen Fällen kann das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Das bedeutet, dass die betreute Person für bestimmte Rechtsgeschäfte die Zustimmung des Betreuers benötigt. Dies dient dem Schutz der betreuten Person vor finanziellen Nachteilen und wird nur angeordnet, wenn es zum Wohl der betreuten Person erforderlich ist.

Richter im Gespräch mit Beteiligten eines Betreuungsverfahrens

Leitfaden für Angehörige von betreuten Personen

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angehörigen im Betreuungsverfahren unterstützen können und welche Rechte und Pflichten Sie als Angehörige haben.

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Vorsorgemöglichkeiten

Um für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente:

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Wohnungsangelegenheiten.

Dokument einer Vorsorgevollmacht mit Unterschrift und Stempel

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung ist für Ärzte verbindlich, wenn sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft.

Patientenverfügung mit medizinischem Symbol zum Betreuungsrecht

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Bedarfsfall zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll und wer auf keinen Fall. Sie können auch Wünsche zur Durchführung der Betreuung äußern, die das Gericht und der Betreuer beachten müssen.

Betreuungsverfügung mit Richterhammer zum Betreuungsrecht

Vorsorgedokumente zum Download

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Älteres Ehepaar beim Ausfüllen von Vorsorgedokumenten zum Betreuungsrecht

Häufig gestellte Fragen zum Betreuungsrecht

Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?

Eine Betreuung wird in der Regel für maximal 7 Jahre angeordnet. Vor Ablauf dieser Frist prüft das Gericht, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist oder aufgehoben werden kann. Die Betreuung endet automatisch mit dem Tod der betreuten Person oder wenn die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht mehr vorliegen.

Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Betreuung?

Bei einer ehrenamtlichen Betreuung durch Angehörige oder Freunde entstehen in der Regel keine Kosten für die betreute Person. Bei einer beruflichen Betreuung fallen Kosten an, die sich nach dem Vermögen und Einkommen der betreuten Person richten. Bei geringem Einkommen und Vermögen übernimmt der Staat die Kosten.

Kann ich als betreute Person noch selbst entscheiden?

Ja, eine Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und kann weiterhin selbst Entscheidungen treffen, soweit sie dazu in der Lage ist. Der Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter nur in den Bereichen, für die er bestellt wurde, und muss dabei die Wünsche der betreuten Person berücksichtigen.

Wer kann zum Betreuer bestellt werden?

Das Gericht bestellt vorrangig eine Person, die die betreute Person selbst vorgeschlagen hat. Oft werden Angehörige oder nahestehende Personen zum Betreuer bestellt. Steht keine geeignete Person zur Verfügung, wird ein beruflicher Betreuer bestellt. Dies kann ein freiberuflicher Betreuer, ein Vereinsbetreuer oder ein Behördenbetreuer sein.

Beratungsgespräch zum Betreuungsrecht in einer Beratungsstelle

Die Bedeutung des Betreuungsrechts

Das Betreuungsrecht spielt eine wichtige Rolle beim Schutz vulnerabler Personen in unserer Gesellschaft. Es ermöglicht Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und ihre Rechte zu wahren. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung selbst zu bestimmen, wer im Bedarfsfall für einen handeln soll und welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt.

Die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 hat die Selbstbestimmung der betreuten Personen weiter gestärkt und die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und Vorsorge zu treffen – für sich selbst und für Angehörige.

Persönliche Beratung zum Betreuungsrecht

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Verschiedene Generationen im Gespräch über Vorsorge zum Betreuungsrecht