Das deutsche Arbeitsrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechungen, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Parteien sorgen sollen. In diesem Artikel erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts – von Arbeitsverträgen über Kündigungsschutz bis hin zu Arbeitnehmerrechten – ergänzt durch anschauliche visuelle Darstellungen.

Definition und Grundlagen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Anders als in vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern eine Vielzahl von Gesetzen, die zusammen das Arbeitsrecht bilden. Diese Gesetze sollen die Rechte beider Parteien schützen und für ein faires Miteinander im Arbeitsleben sorgen.

Die Säulen des deutschen Arbeitsrechts: Eine Vielzahl von Gesetzen bildet die Grundlage

Das deutsche Arbeitsrecht lässt sich in zwei Hauptbereiche unterteilen:

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Es regelt unter anderem:

  • Arbeitsverträge und deren Gestaltung
  • Kündigungsschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten
  • Mutterschutz und Elternzeit

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften oder Betriebsräten. Hierzu gehören:

  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Arbeitskampfrecht (Streik und Aussperrung)
  • Koalitionsfreiheit

Der Arbeitsvertrag: Grundlage des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien und sollte möglichst klar und verständlich formuliert sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Bleistiftskizze eines Arbeitsvertrags mit hervorgehobenen wichtigen Vertragselementen

Die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags im Überblick

Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

Vertragsparteien

Vollständige Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Tätigkeitsbeschreibung

Genaue Beschreibung der Aufgaben und Position des Arbeitnehmers

Vergütung

Höhe des Gehalts, Zahlungsweise und eventuelle Sonderzahlungen

Arbeitszeit

Umfang und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit

Urlaubsanspruch

Anzahl der jährlichen Urlaubstage (mind. 20 Werktage bei 5-Tage-Woche)

Kündigungsfristen

Fristen und Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde, ist er grundsätzlich gültig. Allerdings ist aus Beweisgründen immer ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Der Arbeitgeber ist gemäß Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.

Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

Die Regelungen zur Arbeitszeit gehören zu den zentralen Elementen des Arbeitsrechts und sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung und sollen ihre Gesundheit schützen.

Bleistiftskizze einer Uhr mit Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit und Pausengestaltung

Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz enthält folgende grundlegende Regelungen:

  • Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten
  • Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt
  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährleistet sein
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben
  • An Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot (mit Ausnahmen für bestimmte Branchen)

Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub:

  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • Der Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen
  • Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, eine Übertragung ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen möglich

Kündigungsschutz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Kündigungsschutz ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und soll Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen schützen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt fest, unter welchen Bedingungen eine Kündigung rechtmäßig ist.

Bleistiftskizze einer zerrissenen Kette als Symbol für Kündigung mit verschiedenen Kündigungsarten

Kündigungsarten und Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht

Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für:

  • Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen
  • Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern (bei Einstellungen vor 2004: mehr als fünf Arbeitnehmer)

Arten der Kündigung

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sie muss schriftlich erfolgen und kann nur aus einem der folgenden Gründe sozial gerechtfertigt sein:

  • Personenbedingt: z.B. längere Krankheit, fehlende Eignung
  • Verhaltensbedingt: z.B. Arbeitsverweigerung, wiederholte Verspätungen
  • Betriebsbedingt: z.B. Umstrukturierung, Auftragsrückgang

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nach § 626 BGB ist nur aus wichtigem Grund möglich, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl oder Unterschlagung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Kollegen
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Achtung: Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen ausgesprochen werden.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung (Mutterschutzgesetz)
  • Arbeitnehmer in Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
  • Schwerbehinderte Menschen (Sozialgesetzbuch IX)
  • Betriebsratsmitglieder (Betriebsverfassungsgesetz)
  • Auszubildende nach der Probezeit (Berufsbildungsgesetz)

Arbeitnehmerschutz und Arbeitsschutz

Der Arbeitnehmerschutz umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Hierzu zählen sowohl der technische Arbeitsschutz als auch der sozialen Arbeitsschutz.

Bleistiftskizze eines sicheren Arbeitsplatzes mit Schutzmaßnahmen und Sicherheitshinweisen

Arbeitsschutzmaßnahmen für einen sicheren Arbeitsplatz

Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz umfasst Regelungen zum Schutz bestimmter Personengruppen und zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“

§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige soziale Absicherung für Arbeitnehmer und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Es sichert Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für einen bestimmten Zeitraum.

Bleistiftskizze zum Ablauf der Entgeltfortzahlung bei Krankheit mit Zeitstrahl

Ablauf und Fristen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Grundsätze der Entgeltfortzahlung

Die wichtigsten Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind:

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Der Anspruch besteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem regulären Arbeitsentgelt
  • Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten wird die bereits erhaltene Entgeltfortzahlung angerechnet
  • Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Bruttogehalts)

Pflichten des Arbeitnehmers

Bei Erkrankung hat der Arbeitnehmer folgende Pflichten:

  • Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber
  • Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag der Erkrankung (der Arbeitgeber kann die Vorlage auch früher verlangen)
  • Bei längerer Erkrankung rechtzeitige Vorlage von Folgebescheinigungen

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitnehmer müssen die Krankschreibung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen. Die Krankenkassen stellen die Daten elektronisch zur Verfügung.

Betriebsrat und Mitbestimmung

Die betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Sie ermöglicht den Arbeitnehmern, über den Betriebsrat an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken.

Bleistiftskizze einer Betriebsratssitzung mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern

Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen

Bildung eines Betriebsrats

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen drei wählbar sein müssen. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ab.

Aufgaben und Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat verschiedene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte:

Informationsrechte

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über bestimmte betriebliche Angelegenheiten informieren.

Anhörungsrechte

Bei bestimmten Maßnahmen muss der Betriebsrat angehört werden, bevor der Arbeitgeber entscheidet.

Mitbestimmungsrechte

In sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte.

Zu den wichtigsten Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gehören:

  • Regelung von Arbeitszeit und Pausen
  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung
  • Aufstellung von Urlaubsplänen
  • Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Betriebliche Lohngestaltung

Tarifverträge und ihre Bedeutung

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern, die die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen oder Betriebe regeln. Sie bilden eine wichtige Rechtsquelle im Arbeitsrecht und sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt.

Bleistiftskizze eines Tarifvertrags mit Unterschriften von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband

Tarifverträge als Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

Arten von Tarifverträgen

Manteltarifvertrag

Regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen etc. und hat in der Regel eine längere Laufzeit.

Entgelttarifvertrag

Legt die Höhe der Vergütung fest und hat meist eine kürzere Laufzeit, da Löhne und Gehälter häufiger neu verhandelt werden.

Geltung von Tarifverträgen

Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend für:

  • Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind
  • Arbeitgeber, die Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sind oder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben

Durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag kann die Geltung eines Tarifvertrags auch auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer erstreckt werden. Zudem kann ein Tarifvertrag durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden, wodurch er für alle Arbeitsverhältnisse der betreffenden Branche gilt.

Günstigkeitsprinzip: Nach § 4 Abs. 3 TVG sind vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Bleistiftskizze verschiedener Menschen als Symbol für Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Das AGG schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben

Anwendungsbereich im Arbeitsrecht

Das AGG gilt für alle Beschäftigten und schützt vor Benachteiligungen in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses:

  • Stellenausschreibung und Bewerbungsverfahren
  • Einstellung, Beförderung und Entlassung
  • Arbeitsbedingungen und Vergütung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat nach dem AGG folgende Pflichten:

  • Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen
  • Ergreifen von präventiven Maßnahmen gegen Diskriminierung
  • Information der Beschäftigten über das AGG und ihre Rechte
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle
  • Ergreifen von Maßnahmen bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot

Wichtig: Bei Stellenausschreibungen ist auf eine diskriminierungsfreie Formulierung zu achten. Formulierungen, die auf ein bestimmtes Geschlecht, Alter oder andere geschützte Merkmale abzielen, können gegen das AGG verstoßen und Schadensersatzansprüche begründen.

Fazit: Die Bedeutung des Arbeitsrechts

Das deutsche Arbeitsrecht bildet mit seinen vielfältigen Regelungen einen wichtigen Rahmen für die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und trägt zu einem fairen und produktiven Arbeitsumfeld bei.

Bleistiftskizze einer Waage als Symbol für das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht schafft ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die grundlegenden Regelungen des Arbeitsrechts zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Risiken zu minimieren und ein positives Arbeitsklima zu schaffen. Für Arbeitnehmer bietet das Arbeitsrecht wichtige Schutzrechte und sichert faire Arbeitsbedingungen.

Da das Arbeitsrecht ständigen Veränderungen unterliegt, empfiehlt es sich, bei komplexen Fragestellungen rechtlichen Rat einzuholen und sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus zahlreichen Einzelgesetzen und gliedert sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und sollte alle wesentlichen Vereinbarungen schriftlich festhalten
  • Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz regeln die Arbeitszeit- und Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer
  • Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind wichtige Rechtsquellen neben den gesetzlichen Regelungen
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben

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