Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Behandelt werden Mietvertrag und Staffel- oder Indexmiete, Mieterhöhung und Mietpreisbremse, Betriebskostenabrechnung mit Abrechnungsfrist, Mängel und Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Kaution und deren Rückzahlung, Untervermietung, Kündigung durch Mieter und Vermieter einschließlich Eigenbedarf sowie Räumung und Härtefall. Die Beiträge nennen die einschlägigen §§ 535 ff. BGB und die Fristen, an denen Ansprüche in der Praxis am häufigsten scheitern – etwa die Zwölf-Monats-Frist für die Betriebskostenabrechnung.
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