Familie & Erben
Familie und Erben behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen: Ehe und Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Betreuung und Vorsorgevollmacht sowie das gesamte Erbrecht. Beim Erben geht es um die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen (§§ 1924 ff. BGB), das Ehegattenerbrecht, Testament und Erbvertrag, Pflichtteil und Enterbung, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft mit ihren Fristen sowie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Weil sich Familien- und Erbrecht laufend überschneiden – etwa beim Zugewinnausgleich im Todesfall oder bei minderjährigen Erben – sind beide Bereiche hier zusammengefasst. Die Beiträge nennen die einschlägigen Paragrafen und die Fristen, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden.
Muttizettel richtig ausfüllen: Diese Angaben gehören hinein
Der sogenannte Muttizettel gehört für viele Jugendliche zum ersten Konzert, Festival- oder Discobesuch ohne Eltern. Hinter dem umgangssprachlichen Begriff steckt allerdings weit mehr als eine formlose Erlaubnis, länger feiern zu…

