Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht bestimmt, in welcher Höhe und in welcher Form ein Schaden auszugleichen ist, wenn die Haftung dem Grunde nach feststeht. Grundsatz ist die Naturalrestitution nach § 249 BGB: Der Zustand ist herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Die Beiträge erklären, wann stattdessen Geldersatz nach §§ 250 und 251 BGB tritt, wie entgangener Gewinn nach § 252 BGB geschätzt wird, wann Schmerzensgeld nach § 253 BGB verlangt werden kann, wie sich Mitverschulden nach § 254 BGB auswirkt und welche Folgeschäden wie Nutzungsausfall und Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig sind.

Hund beißt Mensch oder Hund: Wer zahlt Schmerzensgeld und Tierarztkosten

Kurz gesagt: Der Halter eines Hundes haftet nach § 833 Satz 1 BGB ohne eigenes Verschulden für Schäden, die sein Tier anrichtet – es kommt nicht darauf an, ob er…

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