Reiserecht

Das Reiserecht schützt Reisende bei Pauschalreisen und im Flugverkehr. Behandelt werden der Pauschalreisevertrag nach §§ 651a ff. BGB, Reisemangel und Minderung anhand der gängigen Bemessungstabellen, Rücktritt vor Reisebeginn und Stornokosten, Kündigung bei erheblicher Beeinträchtigung, Insolvenz des Reiseveranstalters und Sicherungsschein sowie die Fluggastrechteverordnung mit Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Die Beiträge erklären, gegen wen der Anspruch zu richten ist – Veranstalter oder Fluggesellschaft – und welche Fristen dafür gelten.

Rechtliche Fallen für Touristen im Ausland

Erfahren Sie, wie Sie gesetzliche Fallstricke für Touristen im Ausland vermeiden und sicher sowie informiert Ihre Reise genießen können.

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