§ 37b StVG – Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
Nachstehend § 37b StVG. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.
Amtlicher Wortlaut
(1) Das Kraftfahrt-Bundesamt unterstützt nach Absatz 2 die in Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/413 genannten nationalen Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei den Ermittlungen in Bezug auf folgende in den jeweiligen Mitgliedstaaten begangenen, die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte:
- 1.
- Geschwindigkeitsübertretungen,
- 2.
- Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes,
- 3.
- Überfahren eines roten Lichtzeichens,
- 4.
- Trunkenheit im Straßenverkehr,
- 5.
- Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln,
- 6.
- Nicht-Tragen eines Schutzhelmes,
- 7.
- unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens,
- 8.
- rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
(2) Auf Anfrage teilt das Kraftfahrt-Bundesamt der nationalen Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union folgende nach § 33 gespeicherten Daten zu Fahrzeug und Halter mit:
- 1.
- amtliches Kennzeichen,
- 2.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
- 3.
- Land der Zulassung,
- 4.
- Marke des Fahrzeugs,
- 5.
- Handelsbezeichnung,
- 6.
- EU-Fahrzeugklasse,
- 7.
- Name des Halters,
- 8.
- Vorname des Halters,
- 9.
- Anschrift des Halters,
- 10.
- Geschlecht,
- 11.
- Geburtsdatum,
- 12.
- Rechtsperson,
- 13.
- Geburtsort,
Hinweis
Achten Sie auf Formulierungen wie „soweit“, „es sei denn“ oder „abweichend von“. Sie kennzeichnen die Ausnahmen, an denen sich Fälle entscheiden.
Benachbarte Vorschriften
Alle 124 Paragrafen des StVG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des StVG
Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310,.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

