§ 24b StVG – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 24b ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Vorher§ 24a0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-GrenzwertDanach§ 24cAlkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
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Woher dieser Text stammt
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des StVG (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310,.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

