§ 64e SGB XII – Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Wortlaut von § 64e SGB XII, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.
Der Gesetzestext
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,
- 1.
- soweit sie angemessen sind und
- 2.
- durch sie
- a)
- die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b)
- eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
Gut zu wissen
Begriffe im Gesetzestext haben oft eine engere oder weitere Bedeutung als im Alltagsgebrauch.
Hierauf nehmen Bezug
Diese Vorschrift wird von anderen Normen in Bezug genommen. Die Liste zeigt, welche Regelungen auf sie aufbauen.
Im Gesetz weiterlesen
Das SGB XII umfasst insgesamt 195 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des SGB XII
Amtliche Fundstelle
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2d G v. 24.7.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

