BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das Grundgesetz des Privatrechts: Es regelt seit 1900, wie Verträge zustande kommen, wer für Schäden einsteht, wem eine Sache gehört und was beim Tod eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht. Diese Rubrik erklärt das BGB Paragraf für Paragraf – nicht als Kommentar für Juristen, sondern als verständliche Einordnung dessen, was eine Norm im Alltag bedeutet. Gegliedert ist sie nach den Büchern des Gesetzes: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht und Erbrecht. Jeder Beitrag nennt den Wortlaut der Vorschrift, ihre Voraussetzungen und ein Beispiel aus der Praxis. Wer eine bestimmte Norm sucht, findet sie über die jeweilige Unterrubrik.

§ 839 BGB – Amtspflichtverletzung: Staatliche Haftung im BGB

Erfahren Sie, wie § 839 BGB die Haftung des Staates bei Amtspflichtverletzungen regelt und wann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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