Selbsthilferecht
Überhängende Äste und Wurzeln: Selbsthilferecht und seine Grenzen
Kurz gesagt: Wurzeln, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, darf der Grundstúckseigentümer ohne Vorankündigung abschneiden und behalten. Für herüberragende Zweige gilt das erst, wenn dem Besitzer des Nachbargrundstücks zuvor eine…
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