Außerordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrags: wann § 543 BGB greift

Die kurze Antwort: Ein Gewerbemietvertrag kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Tragende Norm ist §…

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