Kaufen & Verträge
Kaufen und Verträge umfasst alles, was beim Abschluss, der Abwicklung und dem Scheitern von Verträgen im Alltag rechtlich zählt. Dazu gehören der Kaufvertrag über bewegliche Sachen (§§ 433 ff. BGB), die Gewährleistung bei Sachmängeln, das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und die Frage, wer haftet, wenn eine Leistung ausbleibt oder schlecht erbracht wird. Ebenfalls hier eingeordnet sind Schadensersatz und Haftung nach den §§ 249 ff. und §§ 823 ff. BGB, das allgemeine Vertragsrecht und der Verbraucherschutz. Die Beiträge erklären, welche Ansprüche in welcher Reihenfolge zu prüfen sind, welche Fristen laufen und woran typische Forderungen in der Praxis scheitern – vom privaten Autokauf bis zum verschwundenen Paket im Hausflur.
Kostenvoranschlag: Verbindlich oder nicht, und was er kosten darf
Ein Kostenvoranschlag bindet den Handwerker nicht, verpflichtet ihn aber zur Anzeige bei wesentlicher Überschreitung. Ab wann sie wesentlich ist und wann Kündigung möglich ist.

