§ 89 VwVfG – Ordnung in den Sitzungen
Nachstehend § 89 VwVfG. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.
Der Gesetzestext
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Gut zu wissen
Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.
Verweise auf diese Norm
1 Vorschriften verweisen auf diese Norm. Das ist ein guter Weg, den Zusammenhang zu erschließen, in dem sie steht.
Davor und danach
Zum VwVfG sind hier 130 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des VwVfG
Woher dieser Text stammt
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des VwVfG (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

