§ 165a VwGO
Der Wortlaut von § 165a VwGO steht nachfolgend. Für die Auslegung im Einzelfall kommt es auf Rechtsprechung und Zusammenhang an.
Amtlicher Wortlaut
§ 110 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
Hinweis
Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.
Davor und danach
Die Gesamtübersicht listet alle 216 Paragrafen des VwGO auf. Zur Übersicht des VwGO
Amtliche Fundstelle
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des VwGO (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686.
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