Anlage 4 StVO – (zu § 43 Absatz 3)Verkehrseinrichtungen

Anlage 4 StVO im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet „(zu § 43 Absatz 3)Verkehrseinrichtungen“.

Der Gesetzestext

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 425 - 427)


123lfd. Nr.ZeichenGe- oder Verbot
ErläuterungenAbschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen1Zeichen 600

Absperrschranke2Zeichen 605LeitbakePfeilbakeSchraffenbake3Zeichen 628Leitschwellemit Pfeilbakemit Schraffenbake4Zeichen 629Leitbordmit Pfeilbakemit Schraffenbake5Zeichen 610

Leitkegel6Zeichen 615

Fahrbare Absperrtafel7Zeichen 616

Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeilzu 1 bis 7Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.
Erläuterung
1.
Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.
2.
Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet sein, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.
Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen8Zeichen 625

Richtungstafel in KurvenDie Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.9Zeichen 626

Leitplatte10Zeichen 627

LeitmalLeitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs11Zeichen 620

Leitpfosten
(links) (rechts)Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit12Zeichen 630

Parkwarntafel

Was dabei zu beachten ist

Vorschriften dieser Länge enthalten meist mehrere Absätze mit unterschiedlicher Reichweite. Es lohnt sich, sie einzeln zu lesen.

Davor und danach

Alle 63 Paragrafen des StVO stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des StVO

Quelle und Stand

Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Konstitutive Neufassung gem. V v. 6.3.20.

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.