§ 63b StVG – Verordnungsermächtigungen
Hier finden Sie § 63b StVG vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.
Der Gesetzestext
Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, im Benehmen mit der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Durchführung von § 63a Rechtsverordnungen zu erlassen über
Rechtsverordnungen nach Satz 1 sind vor Verkündung dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zuzuleiten.Einordnung
Der Wortlaut allein beantwortet selten die konkrete Frage. Er markiert den Rahmen, den Gerichte im Einzelfall ausfüllen.
Im Gesetz weiterlesen
Das StVG umfasst insgesamt 124 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des StVG
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des StVG (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310,.
Diese Seite ist ein redaktionelles Angebot und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Streitfall die Auslegung durch die Gerichte.

