§ 233a StGB – Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Diese Seite gibt § 233a StGB wieder. Grundlage ist die amtliche Fassung, die das Bundesamt für Justiz veröffentlicht.
Amtlicher Wortlaut
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage ausbeutet
- 1.
- bei der Ausübung der Prostitution,
- 2.
- durch eine Beschäftigung nach § 232 Absatz 1 Satz 2,
- 3.
- bei der Ausübung der Bettelei oder
- 4.
- bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in § 233 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Umstände vorliegt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Hinweis
Vorschriften dieser Länge enthalten meist mehrere Absätze mit unterschiedlicher Reichweite. Es lohnt sich, sie einzeln zu lesen.
Wer auf diese Vorschrift verweist
Andere Vorschriften nehmen auf § 233a Bezug. Solche Querverweise zeigen, wo eine Norm im Regelungsgefüge tatsächlich wirkt.
- § 76a StGB Selbständige Einziehung
- § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten
- § 233b StGB Führungsaufsicht
- § 255a StPO Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
- § 397a StPO Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
Im Gesetz weiterlesen
Alle 562 Paragrafen des StGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des StGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 33.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

