§ 79 SGB III – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 79 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Wer auf diese Vorschrift verweist
Verweise auf § 79 finden sich an 3 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.
- § 421f SGB III Übermittlung von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld
- § 445a SGB III Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
- § 450 SGB III Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Im Gesetz weiterlesen
Die Gesamtübersicht listet alle 405 Paragrafen des SGB III auf. Zur Übersicht des SGB III
Woher dieser Text stammt
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des SGB III (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 24.7.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

