§ 130 SGB III – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 130 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Hierauf nehmen Bezug
Verweise auf § 130 finden sich an 2 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.
- § 437 SGB III Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- § 450 SGB III Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Benachbarte Vorschriften
Alle 405 Paragrafen des SGB III stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB III
Quelle und Stand
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 24.7.
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