Anlage 2 SGB XI – (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul
Der folgende Text gibt Anlage 2 SGB XI im amtlichen Wortlaut wieder. Die Vorschrift gehört zum Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014).
1Mobilität10 %0 – 12 – 34 – 56 – 910 – 15Summe der Einzelpunkte im Modul 1
02,557,510Gewichtete Punkte im Modul 1
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %0 – 12 – 56 – 1011 – 1617 – 33Summe der Einzelpunkte im Modul 2
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen01 – 23 – 45 – 67 – 65Summe der Einzelpunkte im Modul 3
Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 303,757,511,2515Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3
4Selbstversorgung40 %0 – 23 – 78 – 1819 – 3637 – 54Summe der Einzelpunkte im Modul 4
010203040Gewichtete Punkte im Modul 4
5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %012 – 34 – 56 – 15Summe der Einzelpunkte im Modul 5
05101520Gewichtete Punkte im Modul 5
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %01 – 34 – 67 – 1112 – 18Summe der Einzelpunkte im Modul 6
03,757,511,2515Gewichtete Punkte im Modul 6
7Außerhäusliche AktivitätenDie Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.
8Haushaltsführung
Hinweis
Vorschriften dieser Länge enthalten meist mehrere Absätze mit unterschiedlicher Reichweite. Es lohnt sich, sie einzeln zu lesen.
Das SGB XI umfasst insgesamt 240 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des SGB XI
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.
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