§ 80 SGB XI – (weggefallen)

§ 80 SGB XI trägt die amtliche Überschrift „(weggefallen)“. Nachfolgend steht der Wortlaut in der geltenden Fassung.

Amtlicher Wortlaut

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Was dabei zu beachten ist

Der knappe Wortlaut sagt wenig über die praktische Tragweite. Entscheidend ist hier regelmäßig, wie die Gerichte die Begriffe ausfüllen.

Hierauf nehmen Bezug

Diese Vorschrift wird von anderen Normen in Bezug genommen. Die Liste zeigt, welche Regelungen auf sie aufbauen.

Benachbarte Vorschriften

Zum SGB XI sind hier 240 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des SGB XI

Amtliche Fundstelle

Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.