§ 24 MiLoG – (weggefallen)
§ 24 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Benachbarte Vorschriften
Das MiLoG umfasst insgesamt 24 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des MiLoG
Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des MiLoG (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

